Reise-Extras

Reise-Extras sind kostenpflichtige Services, die Sie Ihren von SAS operierten Flügen bei der Buchung hinzufügen können.

Hier erfahren Sie mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für folgende Services:

  1. Sitzplatzreservierung

  2. Zusätzlicher Sitzplatz

  3. Übergepäck

  4. Menüauswahl im Vorfeld

  5. Lounge-Zugang

  6. Biokraftstoff

  7. SAS Upgrade

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reise-Extras

Reise-Extras sind kostenpflichtige Services, die Sie Ihren von SAS operierten Flügen bei der Buchung hinzufügen können.

Hier erfahren Sie mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für folgende Services:

  1. Sitzplatzreservierung

  2. Zusätzlicher Sitzplatz

  3. Übergepäck

  4. Menüauswahl im Vorfeld

  5. Lounge-Zugang

  6. Biokraftstoff

  7. SAS Upgrade

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von SAS.
Gekaufte Reise-Extras können nicht storniert werden und bei Nichtnutzung sind sie nicht erstattbar.
Reise-Extras werden vollständig erstattet in folgenden Fällen:

  • Bei Stornierung der Reise innerhalb von 24 Stunden nach Buchung (SAS 24-Stunden-Geld-zurück-Garantie). Falls die Buchung weniger als 24 Stunden vor Reiseantritt erfolgt, wird der für die Reise und für Services bezahlte Betrag bis zu 12 Stunden vor Reiseantritt erstattet.

    Nach der Buchung gekaufte Reise-Extras (z. B. über Meine Buchungen oder bei Check-in) werden dieser Regel entsprechend nicht erstattet.

  • Falls der Flug auf Initiative von SAS storniert oder umgebucht wird oder SAS die Reise-Extras nicht bedingungsgemäß liefert.

  • Sollten Sie Anrecht auf Erstattung haben, wird der Betrag erstattet, den Sie für die betreffenden Reise-Extras gezahlt haben.

  • Ein Antrag auf Erstattung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem letzten in Ihrer Reiseroute enthaltenen Flug gestellt werden. Erstattung beantragen

  • Reise-Extras in Form von Services werden bei Nichtnutzung nicht erstattet.

  • SAS übernimmt keine Verantwortung für durch Datensysteme oder Ähnliches verursachte Fehler, die den Kauf von Reise-Extras verhindern könnten. Letzteres gilt ungeachtet davon, ob der Fehler von SAS oder einer anderen Partei verursacht wurde.

  • SAS behält sich das Recht vor, jederzeit vor Kauf, mit oder ohne vorherige Benachrichtigung, Tarife oder die für Reise-Extras geltenden Geschäftsbedingungen zu ändern.

Bei Reisen in SAS Go, Plus und Business auf von SAS betriebenen Flügen können Sitzplätze im Voraus gewählt werden.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Bei Kauf dieses Services erhalten Sie Zugang zu einer Sitzkategorie (Gang, Fenster, Mitte) der in Ihrem Ticket spezifizierten Serviceklasse. Bitte beachten Sie, dass statt der gewählten Sitzreihe eine geringfügig abweichende zugewiesen werden kann (z. B. 3A -> 7A), ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.

  • Bei Umbuchung des Tickets bleibt die im Voraus erfolgte Sitzplatzauswahl bestehen, falls keine Änderung der Route vorgenommen wird (Ausgangspunkt, Ziel und Umsteigeflughafen bleiben gleich) und die Sitzplatzkategorie sich nicht ändert.

  • Falls Sie den Flug stornieren, wird der Preis des vorausgewählten Sitzplatzes nicht erstattet.
    Bitte beachten Sie, dass Fluggäste, die Plätze am Notausgang wählen, von SAS festgelegte Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen müssen. Wenn Sie einen Platz am Notausgang anfordern, werden Sie gebeten, Ihre Eignung nachzuweisen. Es liegt im alleinigen Ermessen von SAS, zu entscheiden, ob ein Passagier diese Anforderungen erfüllt. Falls ein Fluggast diese Anforderungen nicht erfüllt, wird ihm ein neuer Sitzplatz zugewiesen und der gezahlte Betrag wird nicht erstattet.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz kaufen möchten, müssen Sie Folgendes wissen.

  • Sie können nur Sitzplätze direkt neben Ihrem Sitzplatz und nicht mehr als zwei zusätzliche Sitzplätze kaufen.

  • Sollten Sie Ihre Reise umbuchen oder stornieren, ist die Gebühr für den zusätzlichen Sitzplatz nicht erstattungsfähig. Falls das Ticket umgebucht wird, kann der zusätzliche Sitzplatz nicht auf den neuen Flug übertragen werden.

  • Im Falle einer Unregelmäßigkeit, wie z. B., aber nicht begrenzt auf, Flugzeugwechsel, Verspätungen oder Stornierungen, entweder Ihres Fluges oder eines anderen, wobei Fluggäste auf Ihren Flug umgebucht werden müssen, können zusätzliche Sitzplätze aus Sicherheits- oder Betriebsgründen nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Erstattung in Höhe des für den zusätzlichen Sitzplatz bezahlten Betrags.

  • Bitte beachten Sie, dass Fluggäste immer Vorrang vor zusätzlichen Sitzplätzen haben.
    Anträge auf Erstattung müssen spätestens zwei (2) Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen.

Abgesehen von dem im Ticket oder der EuroBonus Stufe enthaltenen Check-in Gepäck kann weiteres Gepäck hinzugefügt werden.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Bei Umbuchung des Tickets wird das Übergepäck auf den neuen SAS Flug übertragen, falls Ausgangs- und Zielort sich nicht ändern.

  • Falls Sie das Ticket stornieren, wird die Gebühr für das Übergepäck nur erstattet, wenn das Ticket erstattbar ist (das heißt, bei einem nicht erstattungsfähigen Ticket erfolgt keine Erstattung).

  • Bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks besteht kein Anrecht auf Erstattung der für das Übergepäck bezahlten Gebühr.

Bei Flügen mit SAS Go innerhalb Skandinaviens und Europas haben Sie die Möglichkeit einer Menüauswahl im Vorfeld.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Falls das Ticket umgebucht wird, kann die im Vorfeld erfolgte Menüauswahl nicht auf den neuen SAS Flug übertragen werden. Falls Sie den Flug stornieren, wird der Preis des im Vorfeld ausgewählten Menüs nicht erstattet.

  • Falls nach Vorbestellung eines Menüs ein Gebot auf Upgrade erfolgreich ist, wird statt der im Vorfeld erfolgten Menüauswahl im Vorfeld das normale Menü der neuen Serviceklasse serviert. Das im Vorfeld ausgewählte Menü wird nicht erstattet.

  • Falls ein Menü vorbestellt wurde, ist ein Upgrade bei Check-in oder am Gate nicht möglich.

Bei einer Reise in SAS Go haben Sie an Ihrem Abflug- oder Anschlussflughafen die Möglichkeit, in SAS Business Lounges zu essen, zu arbeiten oder sich zu entspannen.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Falls das Ticket umgebucht wird, kann der Lounge-Zugang nicht auf den neuen SAS Flug übertragen werden. Falls Sie den Flug stornieren, wird der Preis des Lounge-Zugangs nicht erstattet.

Sie haben die Möglichkeit, die durch Ihren Flug verursachte Umweltbelastung durch den Ersatz fossiler Brennstoffe mit Biotreibstoffen zu reduzieren.

Ergänzungen und Ausnahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für dieses Reise-Extra bestehen keine Ergänzungen oder Ausnahmen. Siehe „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ am Seitenanfang.

Sie haben die Möglichkeit, ein Gebot für ein SAS Upgrade auf der SAS Website abzugeben oder ein SAS Upgrade am Flughafen zu kaufen.

SAS Upgrade steht als Option zur Erhöhung des Reisekomforts durch ein Upgrade auf SAS Plus oder SAS Business zur Verfügung. Sehen Sie die vollständige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das SAS Upgrade.

Wir möchten, dass alle unsere Fluggäste ihre Reise in vollen Zügen genießen können. Deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit Cover Genius eine Versicherung an, die auf die Bedürfnisse heutiger Reisender zugeschnitten ist.

Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die sich auf Sie als natürliche Person beziehen und durch die Sie direkt oder indirekt identifiziert werden können, wie z. B. Ihr Name, Ihr Foto oder Ihre Identifikationsnummer.

Wir verpflichten uns dazu, Ihre Privatsphäre zu schützen, und verarbeiten personenbezogene Daten nur in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, hängt davon ab, ob Sie Mitglied des EuroBonus-Programms, Inhaber eines Profilkontos oder Reisender ohne Mitgliedschaft oder Konto bei uns sind.

Wir haben versucht, in den folgenden Datenschutzrichtlinien so transparent und klar wie möglich zu beschreiben, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Wir raten Ihnen, die für Sie zutreffende Richtlinie gründlich zu lesen und unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotectionofficer@sas.se zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben sollten.

Falls Sie Mitglied des EuroBonus Programms sind, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie für EuroBonus Mitglieder. Falls Sie ein Profilkonto haben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie für Inhaber eines Profilkontos. Falls Sie Reisender ohne Mitgliedschaft oder Konto bei uns sind, werden Ihre Daten in Übereinstimmung mit unserer Allgemeinen Datenschutzerklärung behandelt.

SAS hat eine Insolvenzabsicherung mit Skandinaviska Enskilda Banken AB abgeschlossen.

Reisende können sich an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde Kammarkollegiet, Birger Jarlsgatan 16, 114 34 Stockholm, wenden,
08-700 08 00, registratur@kammarkollegiet.se
wenn die Leistungen aufgrund der Insolvenz von SAS verweigert werden.

Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als SAS, die trotz der Insolvenz von SAS erfüllt werden können.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form.