Richtlinien für Flugreisen

Als Passagier haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Dasselbe gilt für die Fluggesellschaft, die Sie transportiert. Die „Beförderungsbedingungen“ von Scandinavian Airlines („SAS“) sind ein umfangreiches Dokument, das die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit Ihrer Flugreise beschreibt.

Um Ihnen den Zugang zu unseren Beförderungsbedingungen zu erleichtern, haben wir einige „Richtlinien für Luftreisen“ zusammengestellt, von denen wir hoffen, dass Sie Ihnen dabei behilflich sind, Ihre nächste Flugreise mit uns zu planen.

Richtlinien für Flugreisen

  • Ein Ticket oder ein Reiseplan/Beleg stellt einen schlüssigen Beweis für den Beförderungsvertrag zwischen der Fluggesellschaft und dem im Ticket genannten Passagier dar.

  • Sie können Ihr Ticket auf eine andere Person übertragen. Allerdings müssen Sie uns mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit mit einer Anfrage auf Übertragung Ihres Tickets kontaktieren und Sie müssen eine Verwaltungsgebühr bezahlen, damit die Änderung ausgeführt wird. Da viele Fluggesellschaften Ihnen diese Möglichkeit nicht bieten, können wir diesen Service nur für unsere eigenen Flüge garantieren. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Tickets für die persönliche Nutzung gilt, d. h. für Zwecke außerhalb von Handel und Geschäft. Erwähnungen von Artikel 3.1.2 in unseren Beförderungsbedingungen.

  • Denken Sie daran, immer ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen, wenn Sie Flugreisen unternehmen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen. Wir haften nicht für die Folgen, wenn Sie solche Dokumente oder Visa nicht beschaffen (Artikel 13).

  • Wenn Sie einen Flug bei uns buchen, können Sie innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Buchung Ihre Meinung ändern. Falls Sie bereits für Ihr Ticket bezahlt haben, werden wir Ihnen den Preis dafür erstatten. Haben Sie Ihre Buchung jedoch innerhalb von 24 Stunden vor Ihrer geplanten Abreise vorgenommen, ist die Stornierung und Rückerstattung nur möglich, wenn Sie uns mindestens 12 Stunden vor Ihrer geplanten Abreise telefonisch darüber informieren.

  • Falls Sie bei Ihrer Buchung auf unserer Internetseite einen offensichtlichen Fehler bei den Verbindungen gemacht haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Fehler innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Buchung zu korrigieren. Falls der Fehler in Zusammenhang mit einem Flug geschehen ist, der weniger als 24 Stunden nach Abschluss der Buchung stattfindet, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen.

  • Sie sollten immer den Flugpreis wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Einige Tickets werden zu vergünstigten Preisen verkauft und können – teilweise oder vollständig – nicht erstattungsfähig sein. Gleichfalls könnte es ratsam sein, sicherzustellen, dass Sie einen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, der Fälle deckt, in denen Sie Ihr Ticket stornieren müssen (Artikel 3.1.3).

  • Reisepläne, die einen Umstieg und Flugzeugwechsel beinhalten, oder die Aufteilung des Reiseplans in mehrere Reservierungen mit separaten Tickets können manchmal zu niedrigeren Gesamtpreisen als für den Kauf eines Einzeltickets führen. Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass aus mehreren Teilstücken bestehende Reisen mit separaten Tickets zu Schwierigkeiten führen können, beispielsweise im Falle von verspäteten Verbindungsflügen.

  • Im Rahmen unseres vernünftigen eigenen Ermessens können wir Ihren Transport oder den Transport Ihres Gepäcks verweigern, wenn Sie sich nicht an unsere Vorschriften und/oder die geltenden Gesetze halten (Artikel 7.1).

  • Für Gepäckstücke, die die Freigepäckgrenze überschreiten, wird Ihnen eine Gebühr in Rechnung gestellt (Artikel 8.2). Bitte beachten Sie, dass wir die Annahme Ihres Gepäcks verweigern können, wenn es nicht ordnungsgemäß und sicher verpackt ist, verbotene Gegenstände enthält oder Gegenstände enthält, die wir als ungeeignet für den Transport erachten. Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrer Reise, falls Sie Fragen zur Akzeptanz von Gepäck haben (Artikel 8.3).

  • Sie dürfen nur ein Gepäckstück mit an Bord nehmen. Diese Einschränkung dient einem bequemeren und sichereren Flug für Sie und der Vermeidung von Verletzungen anderer Passagiere. Die Gepäckfächer sind für Mäntel und andere Gegenstände gedacht, die weder schwer noch groß sind (Artikel 8.7.1).

  • Passagiere dürfen nur kleine Flüssigkeitsmengen in ihrem Kabinengepäck befördern. Diese Flüssigkeiten müssen sich in einzelnen Behältern mit einer maximalen Füllmenge von jeweils 100 Millilitern befinden und in eine transparente Plastiktüte eingepackt sein (EU-Sicherheitsregeln).

  • Die Fluggesellschaft haftet für Schäden am Check-in-Gepäck. Wir haften allerdings nicht für Schäden am Kabinengepäck, sofern solche Schäden nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden. Kabinengepäck befindet sich in Ihrer eigenen Obhut, was es Ihnen ermöglicht, sich während Ihres Flugs selbst darum zu kümmern (Artikel 15.2.1).

  • Check-in-Fristen können sich von Flughafen zu Flughafen unterscheiden. Wir werden Ihnen die Check-in-Frist für Ihren ersten Flug bei uns nennen. Für alle darauffolgenden Flüge in Ihrer Reise müssen Sie sich selbst über die Check-in-Fristen informieren. Sie müssen über ausreichend Zeit verfügen, um die angegebenen Check-in-Fristen einzuhalten (Artikel 6.1.1).

  • Sie müssen spätestens zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt am Boarding-Gate anwesend sein (Artikel 6.1.3).

  • Wir können den für Sie reservierten Sitz stornieren, falls Sie nicht rechtzeitig am Boarding-Gate eintreffen (Artikel 6.1.4).

  • Die in den Flugplänen angezeigten Flugzeiten können sich zwischen dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und dem tatsächlichen Reisedatum ändern. Allerdings werden wir versuchen, Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise über alle solchen Änderungen zu informieren. Es ist daher wichtig, dass Sie uns Ihre Kontaktdaten bereitstellen, wenn Sie Ihre Reservierung vornehmen (Artikel 9.1).

  • Falls Ihnen das Boarding aufgrund von Überbuchungen, langen Verspätungen oder Stornierungen verweigert wird, bitten wir Sie, unser Bodenpersonal an den Flughäfen zu kontaktieren. Sie haben Anspruch auf Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die Ihre Rechte als Passagier unter solchen Umständen beschreibt, und wir werden Ihnen die Entschädigung und Hilfeleistungen zur Verfügung stellen, auf die Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch haben.

  • Hinsichtlich unserer Haftung in Zusammenhang mit Verletzungen, Schäden, Verlusten und Verspätungen empfehlen wir Ihnen, die Artikel 9 und 15 in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu lesen oder für weitere Informationen unsere Kundenbetreuung zu kontaktieren.

  • Wir akzeptieren keine alleinreisenden Kinder (Unaccompanied Minor, „UM“) für die Beförderung, falls wir zum Zeitpunkt des Check-ins Grund zu der Annahme haben, dass wir aufgrund von Unwettern oder anderen außergewöhnlichen Umständen nicht dazu in der Lage sein könnten, am Zielflughafen zu landen. Diese Regelung dient dazu, alleinreisenden Kindern einen sicheren und angenehmen Flug zu ermöglichen. Wenn Sie ein alleinreisendes Kind (Unaccompanied Minor, UM) zum Flughafen begleiten, müssen Sie immer am Flughafen warten, bis der Flug abgehoben hat.