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Bestimmungen zu Fluggastrechten bei Verspätungen, stornierten Flügen oder Nichtbeförderung.
Falls Ihr Flug storniert wurde oder sich wesentlich verspätet hat oder falls Ihnen das Boarding für einen Flug verweigert wurde, für den Sie über eine bestätigte Reservierung verfügen, haben Sie Anspruch auf die Rechte der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Die Fluggesellschaft, auf deren Flug die Unterbrechung auftritt, ist verantwortlich dafür, Ihnen Ihre Rechte zu gewähren.
Besuchen Sie eur-lex.europa.eu für weitere Informationen über EU 261/2004
Diese Seite erklärt, welche Hilfe Sie von uns im Falle einer langen Verspätung, eines stornierten Flugs oder eines überbuchten Fluges erwarten können.
Im Fall von Annullierungen, Verspätungen, Herabstufung und Nichtbeförderung. Diese Mitteilung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
Wir wissen, dass verspätete und annullierte Flüge frustrierend sind und sich in erheblichem Maße auf Ihre Reisepläne auswirken, und wir entschuldigen uns dafür. Dennoch haben wir manchmal keine andere Wahl. In diesen angespannten
Situationen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, was SAS für Sie tut. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich die folgenden Informationen gut durchzulesen. Diese Seite informiert Sie über die Rechte, die Ihnen die EU-Verordnung Nr. 261/2004 in einem solchen Fall zugesteht. Allerdings verleiht Ihnen dies keine zusätzlichen vertraglichen Rechte. Diese Verordnung gilt für alle Fluggäste, die von einem innerhalb der EU gelegenen Flughafen aus starten oder mit einem in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen in einen Mitgliedsstaat der EU reisen, es sei denn, Ihnen ist bereits in ihrem Abflugland Hilfe zuteilgeworden.
Es liegt allein in der Verantwortung des ausführenden Luftfahrtunternehmens, diesen Vorgaben gerecht zu werden. Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie im Rahmen der vorliegenden Verordnung hinsichtlich Ihres von SAS – Scandinavian Airlines System – durchgeführten Fluges Anspruch auf eine Entschädigung oder Erstattung erheben
Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, damit Sie Ihr Ziel so schnell wie möglich erreichen. Wenn wir korrekte Kontaktinformationen von Ihnen haben, erhalten Sie eine E-Mail und/oder SMS bezüglich Ihres aktualisierten Flugplans.
Der grundlegende Teil der Fluggastrechte wird von der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 geregelt, die seit dem 17. Februar 2005 vorgibt, welche Services SAS zu bieten hat und wie hoch die Entschädigung ausfällt, die wir an Sie zahlen müssen, falls ein Flug nicht planmäßig durchgeführt wird.
Im Falle einer Nichtbeförderung, einer Annullierung oder einer massiven Verspätung Ihres Flugs können Sie Anrecht auf Entschädigungen und Hilfeleistungen haben. Die in dieser Broschüre genannten Rechte beziehen sich auf die folgenden
Situationen:
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Optionen:
Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlos die folgenden Dienstleistungen an:
Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung durch die ausführende Fluggesellschaft, sofern Sie nicht über die Stornierung informiert wurden:
Die Entschädigung kann nicht am Flughafen ausgezahlt werden, daher müssen Sie mithilfe unseres Online-Formulars den SAS Customer Service kontaktieren.
(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder
(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder
(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.
Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.
Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, falls die Annullierung außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist, die trotz Umsetzung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden konnten. Zu solch außergewöhnlichen Umständen kann es in Situationen kommen, in denen eine politische Instabilität, für den betreffenden Flug inkompatible meteorologische Bedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite in Bezug auf die Flugsicherheit, Entscheidungen der Flugsicherung und Streiks vorliegen, die sich auf den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens auswirken.
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden.
Falls Sie Ihre ursprünglichen Reisepläne bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden nicht weiter verfolgen möchten, können Sie sich für eine Erstattung des nicht erfolgten Teils oder der nicht erfolgten Teile der Reise und des bereits erfolgten Teils oder der bereits erfolgten Teile der Reise entscheiden, sofern der Flug keinem sinnvollen Zweck mehr dient, wobei der ursprüngliche Flugplan zu berücksichtigen ist. Außerdem können Sie einen Rückflug an den auf dem Ticket vermerkten ersten Abflughafen wählen (sofern zutreffend).
Die Hilfeleistungen, wie in diesem Abschnitt beschrieben, werden bereitgestellt, falls ein Flug über seine geplante Abflugzeit hinaus verzögert wird: (a) für zwei Stunden oder mehr im Falle von Flügen mit einer Distanz von 1500 Kilometern oder weniger; oder (b) für drei Stunden oder mehr im Falle aller innergemeinschaftlichen Flüge mit einer Distanz von mehr als 1500 Kilometern und aller anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern; oder (c) für vier Stunden oder mehr im Falle aller Flüge, die nicht unter (a) oder (b) fallen,
Sie haben Anspruch darauf, folgende Leistungen gebührenfrei zu erhalten:
Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.
Falls Ihre Ankunft mit 3 Stunden oder mehr Verzögerung stattfindet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Die Entschädigung kann nicht am Flughafen ausgezahlt werden, daher müssen Sie mithilfe unseres Online-Formulars SAS Customer Service kontaktieren,
(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder
(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder
(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.
Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.
Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, falls die Annullierung außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist, die trotz Umsetzung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden konnte. Zu solch außergewöhnlichen Umständen kann es in Situationen kommen, in denen eine politische Instabilität, für den betreffenden Flug inkompatible meteorologische Bedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite in Bezug auf die Flugsicherheit, Entscheidungen der Flugsicherung und Streiks vorliegen, die sich auf den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens auswirken.
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden.
Sollte ein Flug überbucht sein, wird SAS Freiwillige darum ersuchen, gegen eine vereinbarte Entschädigung auf ihre bestätigte Buchung zu verzichten. Darüber hinaus bieten wir in diesem Fall angemessene Hilfeleistungen, wie sie im Folgenden beschrieben sind. Falls sich nicht genug Freiwillige finden und Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie ein Anrecht auf Hilfeleistungen und Entschädigungen für eine Nichtbeförderung, sofern Sie die jeweils aktuellen Vorgaben für den Check-in erfüllt haben.
Kein Anspruch besteht hingegen, wenn es angemessene Gründe dafür gibt, Ihnen das Boarding zu verweigern. Dazu gehören beispielsweise Ihr Gesundheitszustand, Sicherheitserwägungen oder unzureichende Reisedokumente.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Optionen:
Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlos die folgenden Dienstleistungen an:
Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.
Falls Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert wird, wird Ihnen am Flughafen eine Entschädigung angeboten.
(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder
(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder
(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.
Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.
Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden. Flüge mit einer Distanz von bis zu 1.500 km 250 EUR*
B-Flüge innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1500 km und alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km 400 EUR* C-Flüge, die nicht unter A oder B fallen 600 EUR*
Falls Sie unfreiwillig einen Platz in einem niedrigeren Preissegment als dem von Ihnen bezahlten erhalten, können Sie folgende Entschädigungen verlangen:
Um Ihre Rückmeldung, Beschwerde, Ihren Antrag auf Entschädigung und/oder Rückerstattung anzumelden, verwenden Sie bitte unser Feedback-Formular.
Alle Anträge auf Rückerstattung und Entschädigung müssen an die Fluggesellschaft gerichtet werden, die den Flug tatsächlich ausgeführt hat oder den Flug durchführen sollte.
Falls Sie in Übereinstimmung mit der Verordnung ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, werden wir diese Entschädigung so schnell wie möglich ohne weitere Auseinandersetzungen zahlen. Da Drittparteien im Allgemeinen eine erhebliche Gebühr verlangen, um Ihnen in Bezug auf Ihre Ansprüche zu helfen, ist es für Sie sinnvoller, Ihre Forderung direkt an SAS zu richten. Die Europäische Kommission empfiehlt Reisenden, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und auf die Einschaltung eines Inkassobüros zu verzichten.
Nationale zuständige Stellen:
Trafikstyrelsen
Dänische Verkehrsbehörde
Edvard Thomsens Vej 14
DK-2300 København S
Dänemark
Luftfartstilsynet
CAA Norway P.O.Box 243
NO-8001 Bodø
Norwegen
Konsumentverket/KO
Box 48
SE-65102 Karlstad
Schweden
Competition and Consumer Authority
Haapaniemenkatu 4 A, Box 5
FI – 00531 Helsinki
Finnland
Tarbijakaitseamet (Consumer Protection Board)
Pronksi 12
EE – 10117 Tallinn
Estland
Direction générale de l'aviation civile (DGAC)
Direction du transport aérien
Mission du Droit des passagers
Bureau des passagers aériens
50 rue Henry Farman
FR- 75720 PARIS cedex 15
Frankreich
Commission for Aviation Regulation (Irische Kommission für die Regulierung der Luftfahrt)
3rd Floor
Alexandra House
Earlsfort Terrace
IE – Dublin 2
Irland
L’Ente Nazionale per l’Aviazione Civile
Viale del Castro Pretorio, 118
IT – 00185 Rom
Italien
Civil Aviation Administration
Rodūnės kelias 2
LT – 02188 Vilnius
Litauen
Civil Aviation Office
ul. Marcina Flisa 2
PL – 02-247 Warszawa
Polen
Agencia Estatal de Seguridad Aérea
División de Calidad y Protección al Usuario
Avda. General Perón 40, Acceso B, (Recepción planta 1ª)
28020 Madrid
Spanien
Civil Aviation Authority (Britische Behörde für Zivilluftfahrt)
45-59 Kingsway
London
WC2B 6TE
Vereinigtes Königreich