EU-Fluggastrechte

Bestimmungen zu Fluggastrechten bei Verspätungen, stornierten Flügen oder Nichtbeförderung.

Falls Ihr Flug storniert wurde oder sich wesentlich verspätet hat oder falls Ihnen das Boarding für einen Flug verweigert wurde, für den Sie über eine bestätigte Reservierung verfügen, haben Sie Anspruch auf die Rechte der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Die Fluggesellschaft, auf deren Flug die Unterbrechung auftritt, ist verantwortlich dafür, Ihnen Ihre Rechte zu gewähren.

Besuchen Sie eur-lex.europa.eu für weitere Informationen über EU 261 / 2004

Diese Seite erklärt, welche Hilfe Sie von uns im Falle einer langen Verspätung, eines stornierten Flugs oder eines überbuchten Fluges erwarten können.

Unterstützung und Entschädigung EU261

Im Fall von Annullierungen, Verspätungen, Herabstufung und Nichtbeförderung. Diese Mitteilung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Einleitung

Wir wissen, dass verspätete und annullierte Flüge frustrierend sind und sich in erheblichem Maße auf Ihre Reisepläne auswirken, und wir entschuldigen uns dafür. Dennoch haben wir manchmal keine andere Wahl. In diesen angespannten
Situationen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, was SAS für Sie tut. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich die folgenden Informationen gut durchzulesen. Diese Seite informiert Sie über die Rechte, die Ihnen die EU-Verordnung Nr. 261/2004 in einem solchen Fall zugesteht. Allerdings verleiht Ihnen dies keine zusätzlichen vertraglichen Rechte. Diese Verordnung gilt für alle Fluggäste, die von einem innerhalb der EU gelegenen Flughafen aus starten oder mit einem in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen in einen Mitgliedsstaat der EU reisen, es sei denn, Sie haben bereits in ihrem Abflugland Unterstützung erhalten.

Es liegt allein in der Verantwortung des ausführenden Luftfahrtunternehmens, diesen Vorgaben gerecht zu werden. Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie im Rahmen der vorliegenden Verordnung hinsichtlich Ihres von SAS – Scandinavian Airlines System – durchgeführten Fluges Anspruch auf eine Entschädigung oder Erstattung erheben
  Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, damit Sie Ihr Ziel so schnell wie möglich erreichen. Wenn wir korrekte Kontaktinformationen von Ihnen haben, erhalten Sie eine E-Mail und/oder SMS bezüglich Ihres aktualisierten Flugplans.

Der grundlegende Teil der Fluggastrechte wird von der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 geregelt, die seit dem 17. Februar 2005 vorgibt, welche Services SAS zu bieten hat und wie hoch die Entschädigung ausfällt, die wir an Sie zahlen müssen, falls ein Flug nicht planmäßig durchgeführt wird.

Im Falle einer Nichtbeförderung, einer Annullierung oder einer starken Verspätung Ihres Flugs können Sie Anrecht auf Entschädigungen und Hilfeleistungen haben. Die in dieser Broschüre genannten Rechte beziehen sich auf die folgenden
Situationen:

  • Ihr Flug wird durch SAS – Scandinavian Airlines System (SK) durchgeführt und
    Sie besitzen eine bestätigte Buchung für den Flug und Sie haben den Check-in zum benannten Zeitpunkt vollständig abgeschlossen. Falls kein Zeitpunkt angegeben ist, muss der Check-in spätestens 45 Minuten vor der Abflugzeit beendet sein, und

  • Sie reisen zu einem Tarif, der direkt oder indirekt öffentlich angeboten wird, oder mit einem Ticket, das im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt wurde, und

  • Sie fliegen von einem in der EU befindlichen Flughafen aus oder Sie reisen mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft auf einem Flug, der in einem Drittland beginnt und auf einem Flughafen der EU endet, sofern Sie nicht in diesem Drittland Leistungen oder eine Entschädigung sowie Unterstützung erhalten haben.

Erstattung/Rückzahlung oder anderweitige Beförderung


Sie haben die Wahl zwischen folgenden Optionen:

  1. anderweitige Beförderung, unter vergleichbaren Transportbedingungen, an den Zielort in Ihrem Reiseplan, zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, Ihnen genehmen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit; oder

  2. Erstattung innerhalb von sieben Tagen der vollständigen Kosten des Tickets zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde, für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, falls der Flug gemäß Ihrem ursprünglichen Reiseplan nicht mehr zweckdienlich ist, zusammen mit, sofern relevant, einem zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfindenden Rückflug zum ersten Abreiseort. Falls Sie sich für eine Erstattung des Tickets entscheiden, haben Sie keinen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung oder weitergehende Hilfeleistungen.

Hilfeleistungen am Flughafen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlos die folgenden Dienstleistungen an:

  • Speisen und Getränke in vernünftigem Verhältnis zur Wartezeit,

  • Hotelunterkunft in Fällen, in denen eine Übernachtung notwendig wird,

  • Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder andere)

  • 2 Telefonanrufe, Fernschreiben, Faxnachrichten oder E-Mails.

Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.

Entschädigung für Annullierungen

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung durch die ausführende Fluggesellschaft, sofern Sie nicht über die Stornierung informiert wurden:

  • mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abreise; oder

  • zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der geplanten Abreisezeit, wenn Ihnen gleichzeitig eine anderweitige Beförderung angeboten wurde, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abreisezeit abzureisen und Ihren
    Zielort weniger als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen; oder

  • weniger als sieben Tage vor der geplanten Abreisezeit, wenn Ihnen gleichzeitig eine anderweitige Beförderung angeboten wurde, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abreisezeit abzureisen und Ihren
    Zielort weniger als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen.

Die Entschädigung kann nicht am Flughafen ausgezahlt werden, daher müssen Sie mithilfe unseres Online-Formulars den SAS Customer Service kontaktieren. .

Höhe der Entschädigung


(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder

(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder

(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.

Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.

Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, falls die Annullierung außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist, die trotz Umsetzung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden konnte. Zu solch außergewöhnlichen Umständen kann es in Situationen kommen, in denen eine politische Instabilität, für den betreffenden Flug inkompatible meteorologische Bedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite in Bezug auf die Flugsicherheit, Entscheidungen der Flugsicherung und Streiks vorliegen, die sich auf den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens auswirken.

Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden.

Erstattung

Falls Sie Ihre ursprünglichen Reisepläne bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden nicht weiter verfolgen möchten, können Sie sich für eine Erstattung der nicht wahrgenommenen Teilstrecke(n) und des bereits erfolgten Teils der Reise entscheiden, wenn der Flug unter Berücksichtigung des ursprünglichen Flugplans keinem sinnvollen Zweck mehr dient. Außerdem können Sie einen Rückflug an den auf dem Flugschein vermerkten ersten Abflughafen wählen (sofern zutreffend).

Hilfeleistungen am Flughafen

Die Hilfeleistungen, wie in diesem Abschnitt beschrieben, werden bereitgestellt, falls ein Flug über seine geplante Abflugzeit hinaus verzögert wird: (a) für zwei Stunden oder mehr im Falle von Flügen mit einer Distanz von 1.500 Kilometern oder weniger; oder (b) für drei Stunden oder mehr im Falle aller innergemeinschaftlichen Flüge mit einer Distanz von mehr als 1.500 Kilometern und aller anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern; oder (c) für vier Stunden oder mehr im Falle aller Flüge, die nicht unter (a) oder (b) fallen,

Sie haben Anspruch darauf, folgende Leistungen gebührenfrei zu erhalten:

  • Speisen und Getränke in vernünftigem Verhältnis zur Wartezeit,

  • Hotelunterkunft in Fällen, in denen eine Übernachtung notwendig wird,

  • Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder andere),

  • Telefonanrufe, Fernschreiben, Faxnachrichten oder E-Mails.

Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.

Entschädigung für Verspätungen 

Falls Ihre Ankunft mit 3 Stunden oder mehr Verzögerung stattfindet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Die Entschädigung kann nicht am Flughafen ausgezahlt werden, daher müssen Sie mithilfe unseres Online-Formulars den SAS Customer Service kontaktieren.

Höhe der Entschädigung

(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder

(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder

(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.

Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.

Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, falls die Annullierung außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist, die trotz Umsetzung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden konnte. Zu solch außergewöhnlichen Umständen kann es in Situationen kommen, in denen eine politische Instabilität, für den betreffenden Flug inkompatible meteorologische Bedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Defizite in Bezug auf die Flugsicherheit, Entscheidungen der Flugsicherung und Streiks vorliegen, die sich auf den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens auswirken.

Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden.

Sollte ein Flug überbucht sein, wird SAS Freiwillige darum ersuchen, gegen eine vereinbarte Entschädigung auf ihre bestätigte Buchung zu verzichten. Darüber hinaus bieten wir in diesem Fall angemessene Hilfeleistungen, wie sie im Folgenden beschrieben sind. Wenn sich nicht genug Freiwillige finden und Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie ein Anrecht auf Hilfeleistungen und Entschädigungen für eine Nichtbeförderung, sofern Sie die zeitlichen Vorgaben für den Check-in erfüllt haben.

Kein Anspruch besteht hingegen, wenn es angemessene Gründe dafür gibt, Ihnen das Boarding zu verweigern. Dazu gehören beispielsweise Ihr Gesundheitszustand, Sicherheitserwägungen oder unzureichende Reisedokumente.

Erstattung/Rückzahlung oder anderweitige Beförderung

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Optionen:

  • anderweitige Beförderung, unter vergleichbaren Transportbedingungen, an den Zielort in Ihrem Reiseplan, zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, Ihnen genehmen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit; oder

  • Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen der vollständigen Kosten des Tickets zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde, für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht durchgeführt wurden, und für den oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, falls der Flug
    hinsichtlich Ihres ursprünglichen Reiseplans nicht mehr zweckdienlich ist, zusammen mit, sofern angemessen, einem Rückflug zum ersten Abreiseort, zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Hilfeleistungen am Flughafen

Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlos die folgenden Dienstleistungen an:

Speisen und Getränke in vernünftigem Verhältnis zur Wartezeit,
Hotelunterkunft in Fällen, in denen eine Übernachtung notwendig wird,
Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder andere),
2 Telefonanrufe, Fernschreiben, Faxnachrichten oder E-Mails.

Falls SAS Ihnen diese Hilfeleistungen nicht zur Verfügung stellt, können Sie Ihre eigenen Arrangements treffen und eine Kostenerstattung hierfür verlangen. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Quittungen für Ihre Auslagen aufbewahren.

Entschädigung für Nichtbeförderung


Falls Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert wird, wird Ihnen am Flughafen eine Entschädigung angeboten.

Höhe der Entschädigung


(A) 250 € für Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger; oder
(B) 400 € für Flüge innerhalb Europas mit einer Distanz von mehr als 1500 km sowie für alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1500 und 3500 km; oder
(C) 600 € für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3500 km.

Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, falls die Ankunftszeit des alternativen Fluges nicht mehr als 2 Stunden (für Flüge, die unter Punkt A fallen), 3 Stunden (für Flüge, die unter Punkt B fallen) oder 4 Stunden (für Flüge, die unter Punkt C fallen) nach der Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt.

Diese Verordnung gilt unbeschadet der Rechte eines Passagiers auf weitere Entschädigung. Die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Entschädigung kann von einer solchen Entschädigung abgezogen werden. Flüge mit einer Distanz von bis zu 1.500 km 250 EUR*
B Flüge innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km 400 EUR* C Flüge, die nicht unter A oder B fallen 600 EUR*

Falls Sie unfreiwillig einen Platz in einem niedrigeren Preissegment als dem von Ihnen bezahlten erhalten, können Sie folgende Entschädigungen verlangen:

  • 30 % des Ticketpreises für alle Flüge mit einer Distanz von 1500 km oder weniger, oder

  • 50 % des Ticketpreises für alle EU-weiten Flüge von mehr als 1.500 km Distanz sowie alle anderen Flüge mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km, oder

  • 75 % des Ticketpreises für alle Flüge, die nicht unter Punkt A oder Punkt B fallen.

Um Ihre Rückmeldung, Beschwerde, Ihren Antrag auf Entschädigung und/oder Erstattung anzumelden, verwenden Sie bitte unser Feedback-Formular.

Alle Anträge auf Erstattung und Entschädigung müssen an die Fluggesellschaft gerichtet werden, die den Flug tatsächlich ausgeführt hat oder den Flug durchführen sollte.

Falls Sie in Übereinstimmung mit der Verordnung ein Anrecht auf Entschädigung haben, werden wir diese Entschädigung so schnell wie möglich ohne Komplikationen zahlen. Da Drittparteien im Allgemeinen eine erhebliche Gebühr verlangen, um Ihnen in Bezug auf Ihre Ansprüche zu helfen, ist es für Sie sinnvoller, Ihre Forderung direkt an SAS zu richten. Die Europäische Kommission empfiehlt Reisenden, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und auf die Einschaltung eines Inkassobüros zu verzichten.

Oder Sie schicken Ihre Beschwerde an: customercare@sas.se.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund unzufrieden mit unserer endgültigen Antwort auf Ihre Beschwerde sein, können Sie Ihre Beschwerde an einen der zugelassenen Anbieter für alternative Streitbeilegung weiterleiten, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertreten sind. Die Europäische Kommission hat eine Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet, die einen einfachen Zugang zur

Alternativen Streitbeilegung (ADR, Alternative Dispute Resolution) bietet: ec.europa.eu/consumers/odr/

Nationale zuständige Stellen:

Dänemark

Trafikstyrelsen
Dänische Verkehrsbehörde
Edvard Thomsens Vej 14
DK-2300 København S
Dänemark

Norwegen

Luftfartstilsynet
CAA Norway P.O.Box 243
NO-8001 Bodø
Norwegen

Schweden

Konsumentverket/KO
Box 48
SE-65102 Karlstad
Schweden

Die Kontaktdaten Ihrer nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) finden Sie unter europa.eu.