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Diese Mitteilung ist eine Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt
Mitgliedschaft verschenken.
Gültig ab: 31. Oktober 2020
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Verschenken der Mitgliedschaft. Entweder durch Spenden oder durch Erhalt einer geschenkten Mitgliedschaft bestätigen Sie, dass Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
1.2 Alle mit dem Verschenken einer Mitgliedschaft verbundenen Aktivitäten unterstehen gleichfalls den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuroBonus (siehe EuroBonus Allgemeine Geschäftsbedingungen). Im Falle eines Konflikts zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den EuroBonus-Geschäftsbedingungen haben die EuroBonus-Geschäftsbedingungen Vorrang.
1.3 EB behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern.
2.1 Das Produkt Mitgliedschaft verschenken wird betrieben von SAS EuroBonus AB mit Eintragungsnummer 559224-9782 und Hauptsitz in Frösundaviks allé 1, SE-195 87 Stockholm (nachfolgend „EB“ „uns“ oder „wir“). EB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von SAS AB, mit Eintragungsnummer 556606-8499, und ein verbundenes Unternehmen von Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, ein nach dem Recht Dänemarks, Norwegens und Schwedens gegründetes Konsortium (nachfolgend „SAS“).
2.2 Der Empfänger der gespendeten EuroBonus Mitgliedschaft sollte ein anerkannter Freund oder ein Familienmitglied des Schenkers sein.
2.3 Falls der Empfänger der gespendeten EuroBonus Mitgliedschaft die angeforderte Mitgliedsstufe bereits besitzt, wird die Mitgliedsstufen-Laufzeit verlängert.
2.4 Der Empfänger der gespendeten EuroBonus Mitgliedschaft muss ein Mitglied von EuroBonus sein. Die Mitgliedschaft bei EuroBonus ist kostenlos und erfordert keinen Kauf.
2.5 Die geschenkte EuroBonus Mitgliedschaft ist persönlich und, sofern nicht anders angegeben, kann sie unter keinen Umständen verkauft, übertragen, kombiniert, vererbt, in bar erstattet oder für andere Zwecke als innerhalb des EuroBonus Programms verwendet werden. Im Falle des Missbrauchs behält sich EB das Recht vor, die Mitgliedschaft herunterzustufen und/oder sie zu beenden.
2.6 Die Transaktion der Schenkung einer EuroBonus Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das schenkende Mitglied in sein persönliches EuroBonus Konto auf der EuroBonus Website eingeloggt ist.
2.7 Der Spender ist nicht verpflichtet, eine EuroBonus Mitgliedschaft zu spenden.
2.8 Empfänger unter 18 Jahren können nur mit der Einwilligung eines ihrer Erziehungsberechtigten am EuroBonus teilnehmen.
2.9 Spenden von EuroBonus Mitgliedschaften können während des Zeitraums getätigt werden, in dem der Spender die Statusstufe innerhalb des EuroBonus Programms innehat, die zur Spende einer EuroBonus Mitgliedschaft berechtigt.
2.10 Empfänger der geschenkten EuroBonus Mitgliedschaft können nicht mehr geändert werden, nachdem die Schenkung in deren persönlichen EuroBonus Kontos auf der EuroBonus Website angenommen wurde.
2.11 Der Empfänger des EuroBonus Mitgliedsstatus muss seine Zustimmung geben, bevor das Upgrade des neuen EuroBonus Status auf ein Silber-, Gold- oder Diamant-Mitglied abgeschlossen werden kann.
2.12 Der Empfänger der gespendeten EuroBonus Mitgliedschaft erhält alle in der neuen Statusstufe (z. B. Silber-, Gold- oder Diamant-Mitglied) enthaltenen Vorteile für den gültigen Zeitraum, mit Ausnahme des Vorteils der zu verschenkenden Mitgliedschaft. Ein Mitglied, das eine gespendete EuroBonus Mitgliedschaft erhält, ist nicht berechtigt, seinerseits eine Mitgliedschaft zu verschenken.
2.13 Die Anzahl der Monate, die für den Empfänger des Status einer gespendeten EuroBonus Mitgliedschaft auf Silber-, Gold- oder Diamantstufe gültig ist, hängt davon ab, wann während des Qualifizierungszeitraums des Empfängers das Upgrade durchgeführt wird.
2.14 EB trägt keine Verantwortung für Steuerverpflichtungen einzelner Mitglieder, die sich im Zusammenhang mit dem Upgrade der EuroBonus Mitgliedsstufe auf Silver, Gold oder Diamond ergeben könnten.
2.15 EuroBonus Mitgliedschaften, die der Spender am Ende der Laufzeit für die aktuelle Stufe des Spenders nicht gespendet hat, laufen ab.
3.1 Die Mitgliedschaft im EuroBonus Programm, einschließlich der Verwendung des Produkts Mitgliedschaft verschenken, erfordert, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Um unsere Verpflichtung unter diesen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, ist es für uns daher erforderlich, Informationen zu verarbeiten, die sich auf Sie als Person beziehen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf Sie als natürliche Person beziehen und durch die Sie direkt oder indirekt identifiziert werden können, wie z. B. Ihr Name, Ihr Foto oder Ihre Identifikationsnummer.
3.2 Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich hauptsächlich um Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, sowie Daten unserer Geschäftspartner und anderer Drittparteien. Wir verarbeiten diese Daten für Zwecke im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen, z. B. für die Verwaltung Ihres EuroBonus Kontos und Ihrer Reisen, um Ihre Reise mit uns zu vereinfachen und zu verbessern und unsere Produkte, Dienstleistungen, Kommunikation und Angebote personalisieren, indem wir Sie und Ihre Vorlieben kennenlernen.
3.3 EB und SAS entscheiden kollektiv als sogenannte gemeinsam Verantwortliche über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Artikels 26 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679). Zu diesem Zweck haben EB und SAS eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung abgeschlossen, deren Wesen hier dargelegt wird: Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung
3.4 Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie für EuroBonus Mitglieder. Wir raten Ihnen, die für Sie zutreffende Richtlinie gründlich zu lesen und unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotectionofficer@sas.se zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben sollten. Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung für EuroBonus Mitglieder jederzeit zu ändern.
3.5 Wir verwenden Cookies, um Ihr Browser-Erlebnis auf unserer Website zu verbessern. Informationen darüber, welche Cookies wir verwenden und auf welche Art und Weise dies geschieht, finden Sie in der SAS Cookie-Richtlinie.
4.1 Im Falle des Missbrauchs behält sich EB das Recht vor, die Mitgliedschaft herunterzustufen und/oder sie zu beenden. Dies bedeutet, dass vorher gesammelte, aber nicht verwendete Punkte und ausgestellte EuroBonus Tickets/Vouchers verfallen und ungültig werden. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Ihre Mitgliedschaftsstufe in Fällen, die wir als Missbrauch erachten, herabzustufen. Missbrauch kann sich aus unangemessenem oder respektlosem Verhalten gegenüber uns oder unseren Geschäftspartnern, unseren Mitarbeitern oder Fluggästen, einem Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuroBonus oder die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, rechtswidrigem Verhalten oder Handlungen, die allgemein als unmoralisch oder unethisch angesehen werden, ergeben.
4.2 Punkte und Leistungen (einschließlich verschenkter Mitgliedschaften) sind persönlich und, sofern von EB nicht anders angegeben, können sie unter keinen Umständen verkauft, übertragen, kombiniert, vererbt, in bar erstattet oder für andere Zwecke als innerhalb des EuroBonus Programms verwendet werden. Im Falle eines Missbrauchs können Punkte, Leistungen und Dokumente konfisziert werden. Den Mitgliedern kann der Zugang zu einem Flugzeug, einem Hotel oder auf andere Weise der Abschluss oder die Erfüllung einer Vereinbarung über andere Produkte oder Dienstleistungen verweigert werden. Wenn eine Reise begonnen hat oder die Lieferung von Dienstleistungen oder Produkten bereits erfolgt ist, kann dem Fluggast der volle Preis für den Rest der Reise bzw. für den jeweiligen Kauf in Rechnung gestellt werden.
5.1 Sofern es örtlichen Gesetzen oder Vorschriften entspricht, unterliegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schwedischer Gesetzgebung und sind entsprechend auszulegen. Beide Parteien, soweit nach lokalen Gesetzen oder Vorschriften zulässig, unterwerfen sich der nichtexklusiven Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Stockholm zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
5.2 Jede Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar anzusehen und bezieht sich nicht auf die übrigen Bestimmungen, die unbeeinflusst bleiben.
5.3 EB behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern.
5.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 31. Oktober 2020 aktualisiert und ersetzen alle vorherigen Versionen.