Lifetime Gold

Diese Mitteilung ist eine Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt Mitgliedschaft verschenken.

Lifetime Gold: Zusammenfassung

Gültig ab: 31. Oktober 2020

Diese Mitteilung fasst die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Lifetime Gold-Produkt.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lifetime Gold. Mit Lifetime Gold erhält ein Mitglied eine EuroBonus-Gold-Mitgliedschaft für den Rest seines Lebens (im Folgenden als „Lifetime Gold“ oder „Lifetime Gold-Produkt“ bezeichnet).

1.2 Das Produkt Lifetime Gold unterliegt ebenfalls den EuroBonus-Bedingungen (siehe EuroBonus-Bedingungen). Im Falle eines Konflikts zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den EuroBonus-Geschäftsbedingungen haben die EuroBonus-Geschäftsbedingungen Vorrang.

2.1 Das Produkt Lifetime Gold wird betrieben von SAS EuroBonus AB mit Eintragungsnummer 559224-9782 und Hauptsitz in Frösundaviks allé 1, SE-195 87 Stockholm (nachfolgend „EB“ „uns“ oder „wir“). EB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von SAS AB, mit Eintragungsnummer 556606-8499, und ein verbundenes Unternehmen von Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, ein nach dem Recht Dänemarks, Norwegens und Schwedens gegründetes Konsortium (nachfolgend „SAS“).
2.2 Das EuroBonus Programm hat folgende Punktekategorien:
1) „Basispunkte“, die für Prämienreisen und andere Produkte eingesetzt werden können und für eine höhere Mitgliedschaftsstufe oder Verlängerung der bestehenden Mitgliedschaftsstufe angerechnet werden;

2) „Statuspunkte“, die für eine höhere Mitgliedschaftsstufe oder Verlängerung der bestehenden Mitgliedschaftsstufe angerechnet werden, aber nicht für Prämienreisen und andere Produkte eingesetzt werden können;

3) „Extrapunkte“, die für Prämienreisen und andere Produkte eingesetzt werden können, aber nicht für eine höhere Mitgliedschaftsstufe angerechnet werden; und

4) „Qualifizierende Flüge“, dies sind von SAS durchgeführte Flüge oder ausgewählte Flüge, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, wie auf der SAS-Website angegeben, die für eine höhere Mitgliedschaftsstufe oder die Verlängerung der bestehenden Mitgliedschaftsstufe angerechnet werden.

2.3 Lifetime Gold erhalten Mitglieder, die sich in zehn (10) aufeinander folgenden Jahren oder länger durch (i) das Sammeln von Basispunkten, (ii) das Sammeln von Statuspunkten oder (iii) qualifizierende Flüge für den EuroBonus Gold-Status qualifiziert haben, kein anderer Goldstatus wird akzeptiert.
2.4 EB wird Lifetime Gold, wie in Abschnitt 2.3 dargelegt, für alle Mitglieder aus Qualifikationszeiträumen ab 2002 berücksichtigen.

2.5 Lifetime Gold wird nicht an Mitglieder vergeben, die seit zehn oder mehr aufeinander folgenden Jahren den EuroBonus Gold-Status haben, wenn sie sich nicht jedes Jahr innerhalb des Qualifikationszeitraums für den EuroBonus Gold-Status qualifiziert haben.

2.6 Alle Vorteile der EuroBonus Gold-Mitgliedschaft gelten wie gewohnt. Es wird keine EuroBonus-Karte ausgestellt. Das Mitglied erhält jährlich dem üblichen Verlängerungsverfahren gemäß eine neue EuroBonus Gold Karte.

2.7 Ein Mitglied, das eine EuroBonus Diamond-Mitgliedschaft oder höher besitzt, behält seinen Status solange, bis es sich nicht mehr für Diamond oder höher qualifiziert hat. Zu diesem Zeitpunkt wird dem Mitglied eine EuroBonus Gold-Mitgliedskarte ausgestellt.

2.8 EB kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, für das Mitglied eine Ausnahme zuzulassen.

2.9 EB kann jederzeit beschließen, das Lifetime Gold-Produkt zu beenden und die Gold-Mitgliedschaft aufgrund des Lifetime Gold-Status zu entziehen.

2.10 Die Daten, über die EB verfügt, sind die einzigen Informationen, die für die Gültigkeit der Lifetime Gold-Qualifikation berücksichtigt werden. Um Zweifel auszuschließen, akzeptiert EB keine anderen Datenquellen oder Informationen für die Gültigkeit der Qualifikation.

3.1 Die Mitgliedschaft im EuroBonus-Programm, einschließlich der Verwendung des Lifetime Gold-Produkts, erfordert, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Um unsere Verpflichtung gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, ist es für uns daher erforderlich, Informationen zu verarbeiten, die sich auf Sie als Person beziehen.

3.2 Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf Sie als natürliche Person beziehen und durch die Sie direkt oder indirekt identifiziert werden können, wie z. B. Ihr Name, Ihr Foto oder Ihre Identifikationsnummer.

3.3 Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich hauptsächlich um Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, sowie Daten unserer Geschäftspartner und anderer Drittparteien. Wir verarbeiten diese Daten für Zwecke im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen, z. B. für die Verwaltung Ihres EuroBonus Kontos und Ihrer Reisen, um Ihre Reise mit uns zu vereinfachen und zu verbessern und unsere Produkte, Dienstleistungen, Kommunikation und Angebote personalisieren, indem wir Sie und Ihre Vorlieben kennenlernen.

3.4 EB und SAS entscheiden kollektiv als sogenannte gemeinsam Verantwortliche über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Artikels 26 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).
Zu diesem Zweck haben EB und SAS eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung abgeschlossen, deren Wesen hier dargelegt wird: Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung.

3.5 Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie für EuroBonus Mitglieder. Wir raten Ihnen, die für Sie zutreffende Richtlinie gründlich zu lesen und unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotectionofficer@sas.se zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben sollten. Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung für EuroBonus-Mitglieder jederzeit zu ändern.

3.6 Wir verwenden Cookies, um Ihr Browser-Erlebnis auf unserer Website zu verbessern. Informationen darüber, welche Cookies wir verwenden und auf welche Art und Weise dies geschieht, finden Sie in der Cookie-Richtlinie von SAS.

4.1 Wir behalten uns das Recht vor, die Mitgliedschaft in Fällen, die wir als Missbrauch ansehen, zu beenden. Dies bedeutet, dass vorher gesammelte aber nicht verwendete Punkte und ausgestellte EuroBonus Tickets/Vouchers nichtig und ungültig werden. Wir behalten uns auch das Recht vor, in Fällen, die wir als Missbrauch ansehen, Ihre Mitgliedschaftsstufe herabzustufen. Als Missbrauch gelten unangemessenes oder respektloses Verhalten gegenüber uns, unseren Geschäftspartnern, unseren Mitarbeitern oder Passagieren, ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuroBonus oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, rechtswidriges Verhalten, Betrug oder Handlungen, die allgemein als unmoralisch oder unethisch angesehen werden.

4.2 Sie haben nur Anspruch auf Punkte, für die Sie eine gültige Aktivität durchgeführt haben, und nur für Ihre eigenen Flüge. EB kann jederzeit Punkte für Aktivitäten oder EuroBonus Punkte, die Ihrem EuroBonus Konto aufgrund eines technischen Fehlers oder einer anderen Fehlfunktion irrtümlich gutgeschrieben wurden, korrigieren oder abziehen. Zur Klarstellung: Solche Korrekturen können auch Auswirkungen auf die Mitgliedschaftsstufe sowie damit verbundene Prämien/Vorteile haben.

4.3 Punkte und Leistungen (einschließlich Geschenkkarten) sind persönlich und können unter keinen Umständen verkauft, übertragen, kombiniert, vererbt oder in Bar erstattet oder für andere Zwecke verwendet werden als innerhalb des EuroBonus Programms, wenn nicht anders von EB angegeben. Bei Missbrauch können wir Punkte, Leistungen und Dokumente konfiszieren. Mitgliedern kann der Zugang zum Flugzeug, Hotel oder anderweitig der Abschluss oder Vorteil einer Vereinbarung für andere Produkte oder Services verweigert werden. Falls eine Reise begonnen hat oder die Bereitstellung des Services oder Produkts bereits stattgefunden hat, kann dem Passagier der volle Preis für die verbleibende Reise/für den entsprechenden Einkauf berechnet werden.

5.1 Sofern es örtlichen Gesetzen oder Vorschriften entspricht, unterliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schwedischer Gesetzgebung und sind entsprechend auszulegen. Beide Parteien, soweit nach lokalen Gesetzen oder Vorschriften zulässig, unterwerfen sich der nicht exklusiven Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Stockholm zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
5.2 Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht als nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar anzusehen; dies hat keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen, die unbeeinflusst bleiben.
5.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 31. Oktober 2020 aktualisiert und ersetzen alle vorherigen Versionen.