Assistenzleistungen

Wir werden alles tun, um Ihre Reise so einfach, sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten, unabhängig von Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten und wir verstehen, wenn Sie während Ihrer Reise ein wenig zusätzliche Unterstützung oder Hilfe benötigen.
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Wenn Sie auf einem Flug in die und aus den USA eine andere Art von Unterstützung anfordern, empfehlen wir Ihnen, uns 48 Stunden im Voraus zu benachrichtigen.

Wissenswertes

  • Unterstützung unterliegt der Verfügbarkeit. Pro Flug ist nur ein begrenztes Kontingent verfügbar.

  • Sie müssen mindestens 48 Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit Unterstützung anfordern.

  • Der Service muss vor dem Abflug genehmigt werden, andernfalls können wir keine Unterstützung garantieren.

  • Denken Sie bitte daran, zusätzliche Zeit für den Check-in und die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Wir empfehlen Ihnen, bei innereuropäischen Flügen mindestens 2 Stunden vor Abflug und bei Flügen nach Asien und Nordamerika mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter zu sein.

Hinzufügen / Hilfe anfordern

Für von SAS durchgeführte Flüge können Sie gleich nach Buchung Unterstützung über Meine Buchungen anfordern.

  • Buchen Sie Ihr Flugticket.

  • Wählen Sie die Art der Hilfe, die Sie benötigen, Rollstuhlservice oder Seh- und Hörhilfe.

  • Wenn Sie einen Rollstuhlservice benötigen, wählen Sie die Art des Service, WCHR (Rampe), WCHS (Stufen), WCHC (Tragen).

  • Geben Sie an, ob Sie mit Ihrer eigenen Mobilitätshilfe reisen.

  • Fordern Sie Seh- und Hörhilfen an, wenn Sie eine Hör-, Seh-, kognitive oder Entwicklungsbehinderung haben.

  • Geben Sie an, ob Sie mit einem Servicetier reisen.

Verwenden Sie für Flüge, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, die folgenden Formulare:

Hilfe im Rollstuhl

Falls Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen oder Hilfe benötigen, um vom Check-in zum Flugsteig zu gelangen, können Sie über Meine Buchungen oder über den SAS Customer Service Rollstuhlservice beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie weit vor Ihrer Reise Ihre Hilfe anfordern oder Ihren Rollstuhl zu Ihrer Buchung hinzufügen.

Wir bieten die folgenden Hilfen an:

WCHR (Rampe) - der Reisende kann ohne Hilfe die Stufen hinauf/hinunter und zum/vom Sitz gehen. Er/sie benötigt einen Rollstuhl zum/vom Flugzeug.

WCHS (Stufen) - der Reisende kann die Stufen nicht hinauf- oder hinuntergehen, aber ohne Hilfe zum/vom Sitz gehen. Er/sie benötigt einen Rollstuhl, um zum/vom Flugzeug zu gelangen, und muss die Treppe hinauf- oder hinuntergetragen werden.

WCHC (Carry) - der Reisende benötigt einen Rollstuhl, um zum/vom Flugzeug zu gelangen, und muss die Stufen hinauf/hinunter und zum/vom Sitz getragen werden.

  • Rollstühle und Rollatoren können kostenfrei auf Flügen von SAS mitgenommen werden.

  • Wenn Sie ein medizinisches Gerät oder ein Hilfsmittel nutzen, das aufgrund seines Gewichts oder seiner Größe zusätzlichen Platz benötigt, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit.

  • Je nach Flugzeug gelten gegebenenfalls bestimmte Einschränkungen bezüglich der Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen können.

  • Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen müssen wir manchmal das Flugzeug wechseln. Sollte dies bedeuteten, dass Sie nicht mit einer Hilfsvorrichtung oder einem sonstigen Ausrüstungsgegenstand reisen können, bieten wir Ihnen einen anderen Flug an.

  • Aus Sicherheitsgründen können Reisende mit eingeschränkter Mobilität nicht in einer Notausgangsreihe sitzen. Fluggäste mit Sitzen am Notausgang müssen in der Lage sein das Kabinenpersonal bei Bedarf zum Beispiel bei der Öffnung der Flugzeugtür zu unterstützen.

An Bord Ihres Fluges

Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um während des Fluges für Ihren persönlichen Komfort zu sorgen. Unser Kabinenpersonal unterstützt Sie gern in vielerlei Weise. Hier finden Sie Informationen über Assistenzleistungen, die Sie bei einem Flug mit uns erwarten können:

Zugänglichkeitsanpassungen an Bord

Bei flügen (Flugzeugtyp A330/A350):

  • Ein besonderer Rollstuhl steht Reisenden mit eingeschränkter Mobilität für den Transport zur/von der Toilette zur Verfügung.

  • An Bord ist mindestens eine barrierefreie Toilette mit mehr Platz und speziellen Griffen für besseren Halt.

  • Vorrangiger Stauraum für einen Rollstuhl in Erwachsenengröße im Schrank an Bord.

Bei flügen mit dem Flugzeugtyp A330:

  • Reisenden mit eingeschränkter Mobilität steht ein besonderer Rollstuhl für den Transport zur/von der Toilette zur Verfügung.

  • Toiletten in der Business Class bieten mehr Platz, Handläufe und eine breitere Tür.

  • Vorrangiger Stauraum für einen Rollstuhl in Erwachsenengröße im Schrank an Bord.

Bei flügen mit dem Flugzeugtyp A321NX/32Q:

  • Reisenden mit eingeschränkter Mobilität steht ein besonderer Rollstuhl für den Transport zur/von der Toilette zur Verfügung.

  • Mindestens eine Toilette ist mit einem speziellen Griff für besseren Halt ausgestattet

  • Kein vorrangiger Stauraum für einen Rollstuhl in Erwachsenengröße im Schrank an Bord.

Auf Inlandsflügen und Strecken innerhalb Europas:

  • Ein besonderer Rollstuhl steht nicht zur Verfügung.

  • Die Toiletten haben Standardgröße und bieten mit speziellen Haltegriffen besseren Halt.

Das SAS' Kabinenpersonal kann Ihnen unter anderem nicht bei folgenden Dingen helfen: Sie heben oder tragen, Ihnen beim Essen helfen, Ihnen Medikamente verabreichen bzw. die Einnahme überwachen oder Sie bei Ihrem Gang zur Toilette unterstützen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Versteckte Behinderungen“

Bewegliche Armlehnen

A350-900
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, 9, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, 10, F

  • Sitzreihen 20 bis 23, B/C/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 39, A/B/C/D/E/F/G/H/J und Sitzreihen 41 bis 56, A/B/C/D/E/F/G/H/J

A330-300
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 37, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 41, A/B/G/H, Sitzreihen 42 bis 51, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 52, A/B/G/H, Sitzreihen 53 bis 55, A/B/D/E/F/G/H und
    Sitzreihe 56, G/H

A330-300 E (erweitert)
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 36, A/B/C/D/E/F/G/H

A350-900
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, 9, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, 10, F

  • Sitzreihen 20 bis 23, B/C/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 39, A/B/C/D/E/F/G/H/J und Sitzreihen 41 bis 56, A/B/C/D/E/F/G/H/J

A330-300
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 37, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 41, A/B/G/H, Sitzreihen 42 bis 51, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 52, A/B/G/H, Sitzreihen 53 bis 55, A/B/D/E/F/G/H und Sitzreihe 56, G/H

A330-300 E (erweitert)
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 36, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihen 42 bis 52, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 53, A/B, Sitzreihen 54 bis 56, A/B/D/E/F und Sitzreihe 57, A/B

A321NX
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, C/D

  • Sitzreihen 20 bis 22, C/D

  • Sitzreihen 32 bis 49, A/B/C/D/E/F, Sitzreihe 50, D/E/F, Sitzreihen 42 bis 52, A/B/C/D/E/F/G/H, Sitzreihe 53, A/B, Sitzreihen 54 bis 56, A/B/D/E/F und Sitzreihe 57, A/B

A321NX
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, C/D

  • Sitzreihen 20 bis 22, C/D

  • reisen. Sitzreihen 32 bis 49, A/B/C/D/E/F und Sitzreihe 50, D/E/F

Gewichts- und Größenbeschränkungen für Mobilitätshilfen

Es gibt einige Einschränkungen hinsichtlich Größe und Gewicht Ihrer Mobilitätshilfe in verschiedenen Flugzeugtypen.

Airbus 321NX (Nach/von Kanada und den USA)

  • Maximale Größe: 150 x 60 x 114 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 79 kg

319, 320, 32A, 32N, 320L

  • Maximale Größe: 164 x 140 x 114 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

333 / 343 / 359

  • Maximale Größe: 153 x 115 x 163 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

321

  • Maximale Größe: 153 x 156 x 114 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

736, 73G, 73H, 73W, 738

  • Maximale Größe: 127 x 114 x 86 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

AT7

  • Maximale Größe: 95 x 70 x 140 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 200 kg

CR9, AR8, DH4, 223

  • Maximale Größe: 180 x 85 x 65 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

Die meisten Reisenden können unabhängig mit uns fliegen, aber in einigen Fällen kann eine Reisebegleitung erforderlich sein, um persönliche Bedürfnisse während des Fluges zu befriedigen oder in einer Notfallsituation die Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen. Bei der Begleitperson kann es sich um einen persönlichen Sicherheitsassistenten oder eine persönliche Betreuungsperson handeln, die bei der Buchung angegeben werden muss.

Wir bieten die folgenden Seh- und Hörhilfen an:

  • Reisen mit einem Assistenten/Pflegebegleiter

  • Reisen mit einem Diensthund

Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Assistenz oder Ihren Diensthund rechtzeitig vor Ihrer Reise in Ihre Buchung aufnehmen.

Wenn Sie alleine reisen, müssen Sie in der Lage sein,

  • Ihren Sicherheitsgurt zu schließen und zu öffnen,

  • ihren Sitz zu verlassen und ohne Hilfe einen Notausgang zu erreichen,

  • ohne Hilfe eine Schwimmweste und eine Sauerstoffmaske anzulegen,

  • die Sicherheitshinweise und die von der Besatzung in Notfallsituationen gegebenen Anweisungen zu befolgen.

  • Mahlzeiten zu sich nehmen, Medikamente einnehmen, die Toilette selbstständig benutzen und

  • sich selbstständig orientieren oder kommunizieren.

Sollten Sie bei einem der oben genannten Punkte Hilfe benötigen, müssen Sie sich von einem persönlichen Sicherheitsassistenten oder einem persönlichen Betreuer begleiten lassen.

Persönlicher Sicherheitsassistent

Eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist (es sei denn, die lokale Gesetzgebung schreibt anderes vor), die körperlich und geistig in der Lage und bereit ist, in einem Notfall die Verantwortung für einen Fluggast mit Behinderung zu übernehmen.

Persönlicher Betreuer

Eine Person, die einen Fluggast mit Behinderung während des Fluges bei seinen persönlichen Bedürfnissen unterstützt (z. B. Essen, Nutzung von Toiletten, Einnahme von Medikamenten usw.). Der persönliche Betreuer bietet Unterstützung, die das Kabinenpersonal nicht leisten kann.

Sie müssen mit einem persönlichen Sicherheitsassistenten reisen, wenn:

  • Sie in einer Trage oder einem Inkubator reisen

  • Sie nicht in der Lage sind, Sicherheitsanweisungen des Kabinenpersonals zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren (einschließlich der Sicherheitseinweisung)

  • Sie nicht in der Lage sind, mit der Kabinenbesatzung in irgendeiner Weise zu kommunizieren oder auf sie zu reagieren; oder

  • Sie in einem Notfall physisch nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen (einschließlich An- und Ablegen der Sicherheitsgurte).

Wenn Sie Unterstützung benötigen

Um den bestmöglichen Service zu gewährleisten, müssen Sie den SAS Kundenservice mindestens 48 Stunden vor Abflug kontaktieren.

Vollständig ausgebildete Assistenzhunde dürfen kostenlos in der Kabine reisen, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen.

Gut zu wissen

  • Ein Assistenzhund pro Person, außer bei Reisen in die USA. In diesem Fall dürfen berechtigte Personen mit Behinderungen mit maximal zwei Assistenzhunden reisen.

  • Als ausgebildete Assistenztiere werden nur Hunde akzeptiert.

  • Ihr Hund muss im Dienst und leicht als Assistenzhund erkennbar sein (z B. durch das Tragen einer Weste).

  • Ihr Hund muss vor Ihnen auf dem Boden liegen oder sitzen, ohne in den Gang vorzudringen.

  • Denken Sie daran, bei einer Reise mit Tieren zusätzliche Zeit für den Check-in und die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Wir empfehlen Ihnen, mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Falls Ihr Assistenzhund nicht in die zulässigen Bereiche passt, müssen Sie möglicherweise:

Hinzufügen / buchen eines Assistenzhundes

Sie können Ihren Assistenzhund kostenlos mit an Bord bringen. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Benachrichtigung erforderlich ist. Stellen Sie daher Ihre Anfrage nach der Buchung so bald wie nur möglich aber spätestens 48 Stunden vor dem Abflug.

  • Fügen Sie über Meine Buchungen eine Anfrage hinzu, nachdem Sie Ihre Buchung abgeschlossen haben.

  • Wenn Ihre Anfrage bestätigt wird, müssen Sie das Formular „Zertifikat für den Transport von Tieren (DOC, 113KB)“ ausfüllen und es zum Check-in-Schalter am Flughafen mitbringen. Bei Reisen innerhalb von Dänemark, Norwegen und Schweden ist dies nicht erforderlich.

Für die Reise benötigte Unterlagen und Formulare

Sie müssen in der Lage sein, während Ihrer gesamten Reise die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Ärztliches/psychiatrisches Attest von einer zugelassenen psychiatrischen Fachkraft zum Nachweis der Abhängigkeit.

  • Veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis, einschließlich der erforderlichen Impfnachweise.

  • Einen Ausweis oder ein anderes Dokument, das von einer Organisation oder Person ausgestellt wird, die auf die Ausbildung von Assistenzhunden spezialisiert ist. Das Dokument muss die Person mit Behinderung identifizieren und bescheinigen, dass der Assistenzhund von der Organisation oder Person individuell zur Ausführung einer Aufgabe ausgebildet wurde, die die Person mit Behinderung bei einem mit ihrer Behinderung verbundenen Bedarf unterstützt.

Verhalten von Assistenzhunden

Ihr Hund muss auf Gehorsamkeit trainiert sein und muss sich in einem öffentlichen Raum angemessen verhalten (d. h. kein Bellen, Knurren oder Anspringen von Menschen oder anderen Tieren).

  • Assistenzhunde müssen immer mithilfe einer Leine oder eines Geschirrs unter Kontrolle sein.

  • Verhält sich Ihr Hund nicht in angemessener Weise, wird er als Haustier betrachtet und es gelten alle entsprechenden Anforderungen und Gebühren.

Assistenzhunde können nicht:

  • Ein Platz am Notausgang oder die Versperrung von Gängen ist nicht erlaubt.

  • Einen Sitzplatz belegen. Wenn Sie für Ihren Hund im Voraus einen Sitzplatz reserviert haben, kann Ihr Hund gerne auf dem Boden vor dem Sitz liegen oder sitzen.

  • Von den Ablagetischen fressen.

Schadensersatz beantragen

Sie können Schadenersatz für beschädigte oder verlorengegangene medizinische Hilfsmittel beantragen. Schadenersatz für beschädigte oder verloren gegangene medizinische Hilfsmittel wird in Einklang mit den 'allgemeinen Beförderungsbedingungen von SAS und dem Montrealer Übereinkommen gewährt. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Schadenersatz für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände leisten.

Schadensersatz beantragen

Auf allen von SAS durchgeführten Flügen

Von SAS durchgeführte Flüge unterliegen immer der EU-Verordnung 1107/2006 und den geltenden Sicherheitsvorschriften.

Flüge zwischen Skandinavien und den USA

14 CFR Teil 382 – Nichtdiskriminierung auf der Basis von Behinderungen bei Flugreisen gilt für Passagiere mit Behinderungen, die auf einem Flug zwischen Skandinavien und den Vereinigten Staaten reisen oder ein Ticket für einen von SAS durchgeführten Flug über eine US-amerikanische Fluggesellschaft mit dem Präfix einer US-amerikanischen Fluggesellschaft gekauft haben. Mehr über die Bill of Rights für Passagiere mit Behinderungen bei Reisen in die oder aus den USA.

Flüge zwischen Skandinavien und Kanada

Als „große ausländische Fluggesellschaft“ unterliegt SAS Teil 2 der Canadian Accessible Transportation for Persons with Disabilities Regulations (Kanadische Verordnungen über die Barrierefreiheit bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen), wenn SAS einen Flug nach oder von Kanada durchführt. Erfahren Sie hier mehr über Ihre kanadischen Passagier- und Barrierefreiheitsrechte.

Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, senden Sie uns Ihr Feedback über unser Feedback-Formular und wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Ihr Anliegen mit einer Reise in die oder aus den USA zusammenhängt, können Sie sich auch gerne an den SAS Complaints Resolution Official wenden.

Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihnen bestmöglich zu helfen, aber falls Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde unzufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden:

Für Reisen in die oder aus den USA gelten besondere Regeln, wobei Sie uns immer 48 Stunden vorher eine Mitteilung zukommen lassen müssen, wenn Sie eine der folgenden Anfragen stellen:

  • Unterkünfte für Menschen mit schweren Seh- und Hörbehinderungen,

  • Unterkünfte für eine Gruppe von zehn oder mehr Personen mit einer Behinderung,

  • um Ihre eigene medizinische Ausrüstung mit an Bord zu nehmen,

  • einen Assistenzhund mit an Bord zu nehmen oder

  • um Sauerstoff oder andere medizinische Geräte an Bord zu bestellen.