Beschädigtes Gepäck

Sollten Sie bei der Ankunft feststellen, dass Ihr Check-in-Gepäck während des Transports beschädigt worden ist, müssen Sie dies sofort am Flughafen mitteilen und eine Schadensmeldung einreichen.

Beschädigtes Gepäck melden

Wenn Ihr Gepäck während Ihres Fluges beschädigt worden ist, müssen Sie es direkt dem Gepäckservice am Flughafen melden. Der Gepäckservice untersucht den Schaden und erstellt einen Schadensbericht, der als PIR bezeichnet wird und dokumentiert, dass das Gepäck beschädigt ist. Sie können wählen, ob Sie eine Ausfertigung des Berichts per E-Mail oder in Papierform erhalten möchten. Bitte bewahren Sie diesen Bericht auf, um bei uns nachher eine Entschädigung beantragen zu können.

Sollte der Schalter des Gepäckservices bei Ihrer Ankunft geschlossen oder nicht besetzt sein, fotografieren Sie für Ihre Reklamation bitte den Schaden und die Gepäckanhänger. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft zum Flughafen kommen müssen, um eine Schadensmeldung einzureichen.

SAS haftet nicht für bereits bestehende Schäden, einschließlich kleiner Risse, Kratzer und defekter Reißverschlüsse, weil Koffer überladen sind, oder für Verschleiß, der wegen der üblichen Nutzung des Gepäcks entstanden ist.

Wenn Sie erst nach Verlassen des Flughafens und Ankunft an Ihrem Reiseziel feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, müssen Sie ggf. innerhalb von sieben Tagen zum Flughafen zurückkehren, um eine Schadenanzeige für Ihr beschädigtes Gepäck (PIR) einzureichen. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Schadensmeldung für Ihr beschädigtes Gepäck einreichen, ohne sich zum Flughafen begeben zu müssen (klicken Sie dazu auf travel.flysas.com/travel/bags und wählen Sie den Menüpunkt „Beschädigtes Gepäck melden“ und anschließend „Flughafen suchen“, um am betreffenden Flughafen anzurufen und Unterstützung zu erhalten).

Entschädigung für beschädigtes Gepäck

Reparatur oder Ersatz eines Gepäckstücks

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Skandinavien haben und Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt worden ist, können Sie es durch Samsonite Bag Support reparieren oder umtauschen lassen. Sie müssen den Schaden an Ihrem Gepäckstück spätestens sieben Tage nach Erhalt Ihres Gepäcks registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst eine Meldung über die Beschädigung Ihres Gepäcks (PIR-Meldung) am Flughafen eingereicht haben müssen.

Wenn Ihr Gepäckstück nicht repariert oder ersetzt werden kann

Sie können eine Entschädigung beantragen, falls:

  • der Samsonite Bag Support beurteilt hat, dass das Gepäckstück nicht repariert oder durch ein neues ersetzt werden kann

  • Sie außerhalb Skandinaviens wohnen

Weitere Informationen zur Haftung von SAS bei Schadensfällen finden Sie in Artikel 17.2 unserer Beförderungsbedingungen