Beschränkte und verbotene Artikel

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Gefahrgut im Gepäck verboten. Während für den Transport einiger Gegenstände bestimmte Einschränkungen gelten, ist der Transport anderer Gegenstände gänzlich verboten.

Das Sicherheitspersonal am Flughafen hat das Recht, Gegenstände zu beschlagnahmen, die eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellen können. Aus diesem Grund werden Ihr Handgepäck und Ihr Check-in-Gepäck am Flughafen einer sorgfältigen Kontrolle unterzogen.

Gefährliche Güter

  • Gegenstände, die ein Verletzungsrisiko für Sie, andere Reisende oder Mitarbeiter von SAS darstellen könnten – wie etwa Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten –, dürfen an Bord von SAS Flügen nicht mitgenommen werden.

  • Bestimmte Gegenstände wie brennbare, ätzende, radioaktive oder oxidierende Substanzen werden als gefährlich eingestuft und dürfen nicht in einem Flugzeug befördert werden.

  • Elektronische Zigarren, Pfeifen und Zigaretten dürfen auf Flügen von SAS nicht verwendet werden. Diese Gegenstände müssen während der gesamten Reise in Ihrem Handgepäck aufbewahrt werden.

  • SAS erfüllt die IATA-Richtlinien für Gefahrgut sowie die FAA-Richtlinien.

  • Es gibt bestimmte Einschränkungen für den Transport von Lithiumbatterien, wobei SAS die IATA-Richtlinien für den Transport von Lithiumbatterien befolgt.

  • Mit Lithium-Batterien betriebene Hoverboards und Monowheels müssen als Frachtgut aufgegeben werden. Sie dürfen nicht im Check-in-Gepäck oder im Handgepäck befördert werden.

Sie können eine begrenzte Menge an Flüssigkeiten wie Zahnpasta, Lotion, Wimperntusche und Parfüm in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle bringen:

  • Max. 100 Milliliter pro Behälter

  • Sie müssen alle Behälter in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel packen (max. 1 l)

Behälter, die größer als 100 ml pro Stück sind, müssen unabhängig von der Füllmenge im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Die folgenden Gegenstände können über diese Grenzen hinaus zugelassen werden

  • Sie können für die Flugdauer ausreichende Babymilch und -nahrung mitnehmen.

  • Sie können Medikamente und Injektionen für den persönlichen Gebrauch mit an Bord nehmen. Sie müssen in einem separaten Beutel aufbewahrt werden.

Pulver oder pulverartige Substanzen in Dosen mit mehr als 350 ml pro Gefäß dürfen von Fluggästen an Bord von SAS-Flügen in die USA nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Es gelten die folgenden Ausnahmen:

  • Medikamente in Pulverform mit einem gültigen Rezept.

  • Babynahrung und Pulver, das zur Körperpflege von Kleinkindern verwendet wird – in der Originalverpackung.

  • Urnen mit Kremationsasche.

Wir empfehlen, pulverartige Substanzen in Ihrem Check-in-Gepäck zu verwahren. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der U.S. Transportation Security Administration (US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde, TSA).

Es gibt besondere Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Aus Sicherheitsgründen verbietet die Europäische Kommission die Beförderung bestimmter Gegenstände in Flugzeugen. Wenn Sie von, nach oder über die USA reisen, informieren Sie sich bitte bei der US-Bundesbehörde für Luftfahrt.