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Während für den Transport einiger Gegenstände bestimmte Einschränkungen gelten, ist der Transport anderer Gegenstände gänzlich verboten.
Das Sicherheitspersonal am Flughafen hat das Recht, Gegenstände zu beschlagnahmen, die eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellen können. Aus diesem Grund werden Ihr Handgepäck und Ihr Check-in-Gepäck am Flughafen einer sorgfältigen Kontrolle unterzogen.
Gegenstände, die ein Verletzungsrisiko für Sie, andere Reisende oder Mitarbeiter von SAS darstellen könnten – wie etwa Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten –, dürfen an Bord von SAS Flügen nicht mitgenommen werden.
Bestimmte Gegenstände wie brennbare, ätzende, radioaktive oder oxidierende Substanzen werden als gefährlich eingestuft und dürfen nicht in einem Flugzeug befördert werden.
Elektronische Zigarren, Pfeifen und Zigaretten dürfen auf Flügen von SAS nicht verwendet werden. Diese Gegenstände müssen während der gesamten Reise in Ihrem Handgepäck aufbewahrt werden.
SAS erfüllt die IATA-Richtlinien für Gefahrgut sowie die FAA-Richtlinien.
Es gibt bestimmte Einschränkungen für den Transport von Lithiumbatterien, wobei SAS die IATA-Richtlinien für den Transport von Lithiumbatterien befolgt.
Mit Lithium-Batterien betriebene Hoverboards und Monowheels müssen als Frachtgut aufgegeben werden. Sie dürfen nicht im Check-in-Gepäck oder im Handgepäck befördert werden.
Sie dürfen geringe Mengen an Flüssigkeiten wie Sprays, Lotionen, Gele und Cremes in Ihrem Handgepäck befördern. Sie müssen jeweils in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml abgefüllt sein. Die Gesamtmenge der Flüssigkeiten ist auf 1 Liter begrenzt. Die Flüssigkeiten müssen in einem transparenten 1-Liter-Kunststoffbeutel aufbewahrt werden.
Behälter, die mehr als 100 ml fassen, müssen unabhängig von der tatsächlichen Füllmenge im Check-in-Gepäck transportiert werden.
Pulver oder pulverartige Substanzen in Dosen mit mehr als 350 ml pro Gefäß dürfen nicht im Handgepäck eines Fluggastes an Bord von SAS-Flügen in die USA mitgeführt werden. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
Wir empfehlen, pulverartige Substanzen in Ihrem Check-in-Gepäck zu verwahren. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der U.S. Transportation Security Administration (US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde, TSA).
Es gibt besondere Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Aus Sicherheitsgründen verbietet die Europäische Kommission die Beförderung bestimmter Gegenstände in Flugzeugen. Wenn Sie von, nach oder über die USA reisen, informieren Sie sich bitte bei der US-Bundesbehörde für Luftfahrt.
Das US Department of Homeland Security (Heimatschutzministerium der USA) setzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen um, sowohl sichtbar als auch unsichtbar, an allen Flughäfen in 105 Ländern weltweit, die den letzten Abflugpunkt darstellen. Reisende, die in die USA fliegen, werden möglicherweise einer zusätzlichen Überprüfung ihrer Person und ihres Eigentums unterzogen. Es gibt keine Änderungen bezüglich der Gegenstände, die im Handgepäck und Check-in-Gepäck zugelassen sind. Die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen beinhalten unter anderem:
Weitere Informationen finden Sie unter: Merkblatt – Erweiterte Luftsicherheitsmaßnahmen bei allen kommerziellen Flügen in die USA.