Assistenzleistungen

Wir werden alles tun, um Ihre Reise so einfach, sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten, unabhängig von Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten und wir verstehen, wenn Sie während Ihrer Reise ein wenig zusätzliche Unterstützung oder Hilfe benötigen.
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Wissenswertes

  • Assistenzleistungen unterliegen der Verfügbarkeit.

  • Sie müssen mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Assistenzleistungen anfordern.

  • Ihr Antrag muss vor dem Abflug genehmigt werden, andernfalls können wir keine Assistenzleistungen garantieren.

  • Planen Sie bitte zusätzliche Zeit für den Check-in und die Sicherheitskontrolle ein. Wir empfehlen Ihnen, bei innereuropäischen Flügen mindestens 2 Stunden vor Abflug und bei Flügen nach Asien und Nordamerika mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter zu sein.

So fordern Sie Assistenzleistungen an

Für von SAS durchgeführte Flüge können Sie gleich nach der Buchung Assistenzleistungen über Meine Buchungen anfordern.

  • Wählen Sie die Art der Assistenzleistung aus, die Sie benötigen (Rollstuhl, Seh- oder Hörhilfe).

  • Wählen Sie für den Rollstuhlservice die Serviceart aus, z. B. Rampe (WCHR), Stufen (WCHS) oder Tragehilfe (WCHC) und geben Sie auch an, ob Sie mit einer eigenen Mobilitätshilfe reisen.

  • Fordern Sie Seh- und Hörhilfe an, wenn Sie eine Hör-, Seh- oder kognitive Behinderung oder eine Entwicklungsstörung haben.

  • Wählen Sie aus, ob Sie mit einem Assistenztier reisen.

Füllen Sie für von anderen Fluggesellschaften durchgeführte Flüge bitte die folgenden Formulare aus:

Rollstuhl-Unterstützung

Falls Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen oder Hilfe benötigen, um vom Check-in zum Flugsteig zu gelangen, können Sie über Meine Buchungen oder durch einen Anruf beim SAS Customer Service Rollstuhl-Unterstützung beantragen. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ihrer Reise Assistenzleistungen anzufordern und bei Bedarf Ihren Rollstuhl zu Ihrer Buchung hinzuzufügen.

Wir bieten folgende Assistenzleistungen:

WCHR (Ramp) – der/die Reisende kann Stufen selbst bewältigen und den Sitzplatz eigenständig einnehmen/verlassen. Er/Sie benötigt jedoch einen Rollstuhl für den Weg zum Flugzeug.

WCHS (Steps) – der/die Reisende ist nicht in der Lage, Stufen hinauf-/hinabzusteigen, kann jedoch den Weg zum/vom Sitzplatz selbst bewältigen. Er/Sie ist für die Strecke zum Flugzeug auf einen Rollstuhl angewiesen und muss die Stufen hinauf-/hinabgetragen werden.

WCHC (Carry) – der/die Reisende ist vollständig immobil und für den Weg zum/vom Flugzeug auf einen Rollstuhl angewiesen, muss Stufen hinauf-/hinabgetragen werden und benötigt beim Einnehmen/Verlassen des Sitzplatzes Hilfe.

  • Rollstühle und Rollatoren können kostenfrei auf Flügen von SAS mitgenommen werden.

  • Wenn Sie ein medizinisches Gerät oder ein Hilfsmittel nutzen, das aufgrund seines Gewichts oder seiner Größe zusätzlichen Platz benötigt, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit.

  • Je nach Flugzeug gelten gegebenenfalls bestimmte Einschränkungen bezüglich der Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen können.

  • Manchmal müssen wir das Flugzeug wechseln. Sollte dies bedeuten, dass Sie dann nicht mit einer Hilfsvorrichtung oder einem sonstigen Ausrüstungsgegenstand reisen können, bieten wir Ihnen einen anderen Flug an.

  • Aus Sicherheitsgründen können Reisende mit eingeschränkter Mobilität nicht in einer Notausgangsreihe sitzen. Fluggäste mit Sitzen am Notausgang müssen in der Lage sein, das Kabinenpersonal in einer Notsituation bei Bedarf zum Beispiel bei der Öffnung der Flugzeugtür zu unterstützen.

An Bord Ihres Fluges

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um während des Fluges für Ihren persönlichen Komfort zu sorgen. Unser Kabinenpersonal unterstützt Sie gern in vielerlei Weise. Hier finden Sie Informationen über Assistenzleistungen, die Sie bei einem Flug mit uns erwarten können:

Barrierefreiheit an Bord

In Flugzeugen des Typs A330 Enhanced/A350:

  • Ein spezieller Rollstuhl zum Transport zur/von der Toilette

  • Mindestens eine barrierefreie Toilette mit zusätzlichem Platz und speziellen Griffen für besseren Halt

  • Vorrangiger Stauraum für einen Rollstuhl in Erwachsenengröße im Schrank an Bord

In Flugzeugen des Typs A330:

  • Ein spezieller Rollstuhl zum Transport zur/von der Toilette

  • Die Toiletten in der SAS Business Class sind größer und haben breitere Türen.

  • Vorrangiger Stauraum für einen Rollstuhl in Erwachsenengröße im Schrank an Bord

In Flugzeugen des Typs A321NX/32Q:

  • Ein spezieller Rollstuhl zum Transport zur/von der Toilette

  • Mindestens eine Toilette ist mit einem speziellen Griff für besseren Halt ausgestattet.

  • Kein vorrangiger Stauraum für Rollstühle

Auf Inlandsflügen und Strecken innerhalb Europas:

  • Ein besonderer Rollstuhl steht nicht zur Verfügung.

  • Die Toiletten haben Standardgröße und bieten mit speziellen Griffen besseren Halt.

Das SAS-Kabinenpersonal kann Ihnen bei folgenden Dingen nicht helfen: Sie heben oder tragen, Ihnen beim Essen helfen, Ihnen Medikamente verabreichen bzw. die Einnahme überwachen oder Sie bei Ihrem Gang zur Toilette unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter „Nicht offensichtliche Behinderungen“.

Bewegliche Armlehnen

A350-900
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, 9, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, 10, F

  • Sitzreihen 20 bis 23, B/C/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 39, A/B/C/D/E/F/G/H/J und Sitzreihen 41 bis 56, A/B/C/D/E/F/G/H/J

A330-300
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 37, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 41, A/B/G/H; Sitzreihen 42 bis 51, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 52, A/B/G/H; Sitzreihen 53 bis 55, A/B/D/E/F/G/H und
    Sitzreihe 56, G/H

A330-300 E (Enhanced)
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 36, A/B/C/D/E/F/G/H

A350-900
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, 9, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, 10, F

  • Sitzreihen 20 bis 23, B/C/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 39, A/B/C/D/E/F/G/H/J und Sitzreihen 41 bis 56, A/B/C/D/E/F/G/H/J

A330-300
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 37, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 41, A/B/G/H; Sitzreihen 42 bis 51, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 52, A/B/G/H; Sitzreihen 53 bis 55, A/B/D/E/F/G/H und Sitzreihe 56, G/H

A330-300 E (Enhanced)
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, A/D/H und Sitzreihen 2, 4, 6, 8, F

  • Sitzreihen 20 bis 27, B/D/F/G

  • Sitzreihen 31 bis 36, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihen 42 bis 52, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 53, A/B; Sitzreihen 54 bis 56, A/B/D/E/F und Sitzreihe 57, A/B

A321NX
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, C/D

  • Sitzreihen 20 bis 22, C/D

  • Sitzreihen 32 bis 49, A/B/C/D/E/F; Sitzreihe 50, D/E/F; Sitzreihen 42 bis 52, A/B/C/D/E/F/G/H; Sitzreihe 53, A/B; Sitzreihen 54 bis 56, A/B/D/E/F und Sitzreihe 57, A/B

A321NX
  • Sitzreihen 1, 3, 5, 7, C/D

  • Sitzreihen 20 bis 22, C/D

  • Sitzreihen 32 bis 49, A/B/C/D/E/F und Sitzreihe 50, D/E/F

Gewichts- und Größenbeschränkungen für Mobilitätshilfen

Es gibt einige Einschränkungen hinsichtlich Größe und Gewicht Ihrer Mobilitätshilfe in verschiedenen Flugzeugtypen.

Airbus 321NX (nach/von Kanada und den USA)

  • Max. Höhe 110 cm, max. Breite 60 m, max. Länge 154 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

  • Max. 2 pro Flugzeug

319, 320, 32A, 32N, 320L

  • Max. Höhe 110 cm, max. Breite 130 cm, max. Länge 154 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 250 kg

  • Max. 6 pro Flugzeug

A330 und A350

  • Max. Höhe 158 cm, max. Breite 146 cm, max. Länge 143 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 250 kg

  • Max. 14 pro Flugzeug

333 / 343 / 359

  • Maximale Größe: 153 x 115 x 163 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

321

  • Maximale Größe: 153 x 156 x 114 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

B737

  • Max. Höhe 84 cm, max. Breite 94 cm, max. Länge 70 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 250 kg

  • Max. 3 pro Flugzeug

736, 73G, 73H, 73W, 738

  • Maximale Größe: 127 x 114 x 86 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 149 kg

AT7

  • Maximale Größe: 95 x 70 x 140 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 200 kg

ATR72

  • Max. Größe: Höhe 120 cm, Breite 60 cm, Länge 120 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

  • Max. 1 pro Flugzeug

CR9, AR8, DH4, 223

  • Maximale Größe: 180 x 85 x 65 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

CRJ900/1000

  • Max. Größe: Höhe 65 cm, Breite 94 cm, Länge 70 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

  • Max. 1 pro Flugzeug

E195

  • Max. Größe (cm): Höhe 66 cm, Breite 91 cm, Länge 110 cm

  • Maximalgewicht pro Colli: 80 kg

  • Max. 2 pro Flugzeug

Die meisten Reisenden können unbegleitet mit uns fliegen. In manchen Fällen ist jedoch möglicherweise eine Begleitperson erforderlich, die während des Fluges Unterstützung bei persönlichen Bedürfnissen leistet oder in einer Notsituation hilft, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. 'Begleitpersonen können ein persönlicher Sicherheitsassistent oder ein persönlicher Betreuer sein und müssen zum Zeitpunkt der Buchung hinzugefügt werden.

Wir bieten folgende Seh- und Hörunterstützung an:

  • Reisen mit Assistent/Begleitperson

  • Reisen mit Assistenzhund

Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ihrer Reise Assistenzleistungen anzufordern und bei Bedarf einen Assistenzhund zu Ihrer Buchung hinzuzufügen.

Wenn Sie alleine reisen, müssen Sie in der Lage sein,

  • Ihren Sicherheitsgurt zu schließen und zu öffnen.

  • Ihren Sitz zu verlassen und ohne Hilfe einen Notausgang zu erreichen.

  • ohne Hilfe eine Schwimmweste und eine Sauerstoffmaske anzulegen.

  • Die Sicherheitshinweise und die von der Besatzung in Notfallsituationen gegebenen Anweisungen zu verstehen.

  • selbstständig zu essen, Medikamente einzunehmen und die Toilette zu benutzen.

  • sich selbständig zu orientieren und zu kommunizieren.

Sollten Sie bei einem der oben genannten Punkte Hilfe benötigen, müssen Sie sich von einem persönlichen Sicherheitsassistenten oder einem persönlichen Betreuer begleiten lassen.

Persönlicher Sicherheitsassistent

Eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist (es sei denn, die lokale Gesetzgebung schreibt anderes vor), die körperlich und geistig in der Lage und bereit ist, in einem Notfall die Verantwortung für einen Fluggast mit Behinderung zu übernehmen.

Persönlicher Betreuer

Eine Person, die einen Reisenden mit Behinderung während des Fluges bei seinen persönlichen Bedürfnissen unterstützt (z. B. Essen, Toilettengang, Medikamenteneinnahme) und Hilfe leistet, die das Kabinenpersonal nicht leisten kann. Sie müssen mit einem persönlichen Sicherheitsassistenten reisen, wenn:

  • Sie in einer Trage oder einem Inkubator reisen.

  • Sie nicht in der Lage sind, Sicherheitsanweisungen des Kabinenpersonals zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren (einschließlich der Sicherheitseinweisung).

  • Sie nicht in der Lage sind, mit der Kabinenbesatzung in irgendeiner Weise zu kommunizieren oder auf sie zu reagieren.

  • Sie in einem Notfall physisch nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen (einschließlich An- und Ablegen des Sicherheitsgurts).

Wenn Sie Unterstützung benötigen

Um den bestmöglichen Service zu gewährleisten, sollten Sie den SAS Customer Service mindestens 48 Stunden vor Abflug kontaktieren.

Vollständig ausgebildete Assistenzhunde, die individuell darauf trainiert sind, Aufgaben für eine Person mit Behinderung in der Kabine auszuführen oder ihr zu helfen, dürfen mit an Bord gebracht werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.

So fordern Sie die Mitnahme eines Assistenzhunds an

  • Stellen Sie unter Meine Buchungen einen Antrag auf Mitnahme Ihres Hundes.

  • Die Option zur Buchung eines Assistenztieres wird unter „Meine Buchungen“ nicht angezeigt, falls wir Ihren Assistenzhund auf diesem Flug nicht unterbringen können.

Sobald Ihr Assistenzhund bestätigt ist, müssen Sie uns je nach Reiseziel detailliertere Informationen über die Gesundheit, die Ausbildung und das Verhalten des Hundes mitteilen. Füllen Sie dazu bitte die folgenden Formulare aus.

Wissenswertes

  • Auf allen unseren Flügen können Assistenzhunde kostenlos in der Kabine reisen.
    abhängig von der Verfügbarkeit.

  • Wir empfehlen, Ihre Anfrage mindestens 48 Stunden vor Abflug zu stellen, damit wir die notwendigen Vorkehrungen für eine reibungslose Reise treffen können.

  • Ein Assistenzhund pro Person ist gestattet, außer bei Reisen in die USA. In diesem Fall dürfen berechtigte Reisende mit Behinderungen mit maximal zwei Assistenzhunden reisen.

  • Ihr Hund muss im Dienst und leicht als Assistenzhund erkennbar sein (z B. durch das Tragen einer Weste).

Bestimmungen für Assistenzhunde:

  • Ein Platz am Notausgang oder die Versperrung von Gängen ist nicht erlaubt.

  • Sie dürfen keinen Sitzplatz einnehmen oder auf den Ablagetischen gefüttert werden.

Größe von Assistenzhunden

Ihr Assistenzhund muss vor Ihnen auf dem Boden liegen oder sitzen, ohne in den Gang vorzudringen. Falls Ihr Assistenzhund nicht in die zulässigen Bereiche passt, müssen Sie möglicherweise:

Verhalten des Assistenzhundes

Ihr Hund muss auf Gehorsamkeit trainiert sein und muss sich in einem öffentlichen Raum angemessen verhalten (d. h. kein Bellen, Knurren oder Anspringen von Menschen oder anderen Tieren).

  • Assistenzhunde müssen immer mithilfe einer Leine oder eines Geschirrs unter Kontrolle sein.

  • Sie haften für eventuelle Schäden/Zusatzkosten, die durch den Transport Ihres Assistenzhundes entstehen.

  • Verhält sich Ihr Hund nicht in angemessener Weise verhält, wird er als Haustier betrachtet und es gelten alle entsprechenden Anforderungen und Gebühren.

Alle Flüge außer in die USA

Die Beförderungsbedingungen und -richtlinien sind in jedem Land unterschiedlich. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Assistenzhund über alle für die Reise erforderlichen Dokumente verfügt.

Wenn Ihr Antrag bestätigt wurde, müssen Sie zwei Kopien des Zertifikats für den Transport von Tieren (DOC, 113KB) ausfüllen und beim Check-in am Flughafen vorlegen (außer auf Inlandsflügen in Dänemark, Norwegen und Schweden).

Sie müssen auch in der Lage sein, während Ihrer gesamten Reise die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Ärztliches/psychiatrisches Attest eines zugelassenen Facharztes, in dem die Notwendigkeit des Assistenzhundes bestätigt wird

  • Veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis, einschließlich der erforderlichen Impfnachweise

  • Einen Ausweis oder ein anderes Dokument, das von einer Organisation oder Person ausgestellt wird, die auf die Ausbildung von Assistenzhunden spezialisiert ist. Das Dokument muss die Person mit Behinderung identifizieren und bescheinigen, dass der Assistenzhund von der Organisation oder Person individuell zur Ausführung einer Aufgabe ausgebildet wurde, die die Person mit Behinderung bei einem mit ihrer Behinderung verbundenen Bedarf unterstützt.

Flüge aus den/in die USA

Gemäß den Bestimmungen des US-Verkehrsministeriums (DOT) für Direktflüge aus den/in die USA dürfen Reisende zwei Assistenzhunde kostenfrei mitführen. Auf der Website des DOT erfahren Sie mehr über das Reisen mit Assistenzhunden.

Von den folgenden Formularen müssen Sie vor Ihrer Abreise jeweils zwei Kopien ausfüllen und beim Check-in am Flughafen vorlegen:

Außerdem müssen Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort alle relevanten Dokumente vorlegen.

Anschlussflüge

Wenn Sie einen Anschlussflug außerhalb der USA haben, müssen Sie außerdem zwei Kopien des
Certificate for transportation of Animals (DOC, 113KB) (Zertifikat für den Transport von Tieren) vorlegen, außer bei Inlandsflügen in Dänemark, Norwegen und Schweden.

Verweigerung der Beförderung

Gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums kann SAS die Beförderung eines Assistenzhundes in folgenden Fällen verweigern:

  • Der Assistenzhund stellt eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit einer anderen Person dar.

  • Der Assistenzhund stört den Kabinen- oder Gate-Bereich des Flughafens erheblich oder sein Verhalten im Flugzeug oder im Gate-Bereich des Flughafens lässt darauf schließen, dass er nicht ausreichend auf ein angemessenes Verhalten in öffentlichen Bereichen geschult wurde.

  • Die Beförderung des Assistenzhundes verstößt gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen einer US-Bundesbehörde, eines US-Territoriums oder einer ausländischen Regierung.

  • Die vom DOT geforderten ausgefüllten Formulare wurden nicht bereitgestellt.

Schadenersatz beantragen

Sie können Schadenersatz für beschädigte oder verlorengegangene medizinische Hilfsmittel beantragen. Schadenersatz wird in Einklang mit den Beförderungsbedingungen von SAS und dem Montrealer Übereinkommen gewährt. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Schadenersatz für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände leisten.

Schadenersatz beantragen

Auf allen von SAS durchgeführten Flügen

Von SAS durchgeführte Flüge unterliegen immer der EU-Verordnung 1107/2006 und den geltenden Sicherheitsvorschriften.

Flüge zwischen Skandinavien und den USA

Das Gesetz 14 CFR Teil 382 zur Nichtdiskriminierung auf der Basis von Behinderungen bei Flugreisen gilt für Reisende mit Behinderungen, die auf einem Flug zwischen Skandinavien und den Vereinigten Staaten reisen oder ein Ticket für einen von SAS durchgeführten Flug über eine US-amerikanische Fluggesellschaft mit dem Präfix einer US-amerikanischen Fluggesellschaft gekauft haben.

Mehr über die Bill of Rights der Fluggesellschaft für Fluggäste mit Behinderungen bei Reisen in die oder aus den USA.

Flüge zwischen Skandinavien und Kanada

Als „große ausländische Fluggesellschaft“ unterliegt SAS Teil 2 der Canadian Accessible Transportation for Persons with Disabilities Regulations (Kanadische Verordnungen über die Barrierefreiheit bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen), wenn SAS einen Flug nach oder von Kanada durchführt. Erfahren Sie hier mehr über die kanadischen Fluggast- und Barrierefreiheitsrechte.

Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, teilen Sie uns dies bitte über unser Feedback-Formular mit. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Ihre Beschwerde mit einer Reise in die oder aus den USA zusammenhängt, können Sie sich auch gerne an den SAS Complaints Resolution Official wenden.

Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Falls Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde unzufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden: