Wie in unseren Cookie-Richtlinien beschrieben verwenden wir Cookies, um Ihre Browser-Erfahrung zu verbessern.
Wir möchten Technologien wie z. B. Cookies verwenden, um Ihre Erfahrung mit uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Informationen über die Art und Weise, wie Sie unsere Websites und Anwendungen nutzen, geben wir eventuell an unsere vertrauenswürdigen Medien-, Werbe- und Analysepartner weiter, damit wir Ihnen relevante und personalisierte Werbung liefern können. Durch Klicken auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Nutzung dieser Technologien zu.
Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für Besucher verschiedener Nationalitäten. Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Abreise die Einreisebestimmungen und Reiseauflagen für das Land zu überprüfen, in das Sie reisen möchten.
Stellen Sie sicher, dass vor dem Abreisetag alle erforderlichen Reisedokumente vorhanden sind. Falls Sie detailliertere Informationen benötigen, wenden Sie sich an Ihre lokale Behörde oder an die Botschaft des jeweiligen Landes.
Unabhängig vom Alter müssen Kinder bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten ihre eigenen Pässe haben, die ihre Nationalität bestätigen. Dies gilt auch dann, wenn sie zusammen mit einem Erwachsenen reisen.
Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter eines alleinreisenden Kindes müssen Sie unabhängig vom Reiseziel beim Check-in immer ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Einige Regierungsbehörden verlangen, dass Fluggesellschaften vor Reiseantritt von allen Passagieren Erweiterte Passagierinformationen (Advanced Passenger Information APIS) einholen.
Sie müssen folgende Informationen bereitstellen:
Sie können die erweiterten Passagierinformationen im Bereich Meine Buchungen erfassen.
Algerien, Australien, Brasilien, Kanada, China, Kuba, Haiti, Indien, Indonesien, Japan, Mexiko, Neuseeland, Panama, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Ukraine, Vietnam und Svalbard.
Als Staatsbürger eines nordischen Landes müssen Sie Ihren Pass für Reisen innerhalb der nordischen Länder (mit Ausnahme von Svalbard und Island) nicht mitführen. Allerdings müssen Sie immer in der Lage sein, auf Anfrage Ihre Identität zu bestätigen.
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Tschechische Republik und Ungarn.
Individuelle Grenz-Sicherheitskontrollen wurden für Reisen zwischen Schengen-Staaten abgeschafft. Trotzdem benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit. In Lettland, Estland und Frankreich müssen Sie bei Ankunft und Abflug einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.
Das Schengener Übereinkommen regelt die Bewegungsfreiheit innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass keine regelmäßigen Grenzkontrollen mehr stattfinden. Im Schengenraum reisende Personen (einschließlich Kinder und Kleinkinder) müssen sich jedoch immer mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen können.
Wenn Sie in ein Nicht-Schengen-Land reisen, werden Sie immer aufgefordert, Ihren Reisepass beim Check-in und vor dem Einstieg vorzulegen. Bei SAS-Flügen von/in Länder/n außerhalb des Schengen-Raums nach/von Dänemark müssen Sie beim Check-in bestimmte Angaben machen, einschließlich Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer usw.
Falls Sie in das/aus dem Vereinigten Königreich oder nach/von Irland reisen, darf Ihr Gepäck ein Gewicht von 32 kg nicht überschreiten. Gepäck, das mehr wiegt, muss als Luftfracht befördert werden.
In der Kabine sind nur Blindenhunde und Assistenzhunde erlaubt, wenn Sie in das/aus dem Vereinigten Königreich fliegen. Im Frachtraum sind keinerlei Haustiere gestattet, allerdings können Sie Ihr Haustier als Luftfracht befördern lassen.
Sie benötigen ein gültiges Visum für die Einreise in die Russische Föderation, auch wenn Sie sich nur im Transit befinden. Das Visum muss bereits vor Ihrer Abreise vorliegen, da Sie nach Ankunft in Russland kein Visum beantragen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Russischen Botschaft.
Bei allen Flügen von/nach Russland und Flügen über russisches Hoheitsgebiet müssen Sie zusätzliche Passagierdaten spätestens 24 Stunden vor Abflug in Ihrer Buchung angeben. Sie als Passagier sind dafür verantwortlich, SAS diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter oder registrieren Sie Ihre Informationen hier.
Wenn Sie nach, von oder über die USA fliegen, gelten besondere Bestimmungen. Stellen Sie sicher, dass die gesamte nachfolgend angegebene notwendige Information vorliegt und dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate nach Ihrem vorgesehen Rückkehrdatum gültig ist.
Erweiterte Passagierinformationen (APIS)
Das „Secure Flight Programm“ der US-Regierung verlangt von Fluggesellschaften das Erfassen spezifischer Informationen über alle Passagiere, die in, aus oder über die USA reisen. Dieses als Erweiterte Passagierinformationen (APIS) bekannte Vorgehen umfasst Angaben zu Ihrem Geschlecht, Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen, in derselben Form, in der sie im Reisepass angegeben sind.
Die Apis-Angaben sowohl für Sie wie für alle anderen Personen in Ihrer Buchung müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug bereitgestellt werden. Andernfalls kann Ihnen das Boarding verweigert werden. Bei Buchungen, die später als 72 Stunden vor Abflug getätigt werden, müssen Sie die APIS bereitstellen, wenn Sie Ihren Flug buchen.
Falls Sie über eine Redress Control Number verfügen, geben Sie diese bitte zusammen mit Ihren persönlichen Daten an.
Passagiere mit Wohnsitz in Ländern, die unter das „Visa Waiver Program“ fallen, können ohne Visum in die USA einreisen. Sie benötigen jedoch eine zusätzliche Reisegenehmigung (ESTA). Ohne ESTA-Reisegenehmigung dürfen sie ihren Flug in die USA nicht antreten. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich nur im Transit in den USA befinden. Informationen zu Ländern, für die ESTA erforderlich ist
Sie als Passagier müssen den ESTA-Antrag stellen und dafür sorgen, dass er genehmigt wird. ESTA-Genehmigungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Passes des Antragstellers erteilt.
Sie müssen die Anschrift Ihrer ersten Übernachtung in den USA (mit Ausnahme von Staatsbürgern der USA und Green Card-Inhabern) spätestens beim Check-in angeben, auch wenn Sie die USA nur auf dem Weg in ein anderes Land durchreisen. Um Zeit am Flughafen zu sparen, können Sie diese Informationen bei der Buchung Ihres Tickets oder bei Ausfüllen der APIS in Meine Buchungen angeben.
Die Transportation Security Administration (TSA, US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung anhand der sogenannten Beobachtungslisten zur Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Geschlechts, unter der Rechtsgrundlage von 49 U.S.C. Abschnitt 114 des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R, Teil 1540 und 1560. Falls vorhanden können Sie ebenfalls Ihre Redress Number angeben. Wenn Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht nicht angeben, kann dies dazu führen, dass Ihnen die Beförderung oder der Zutritt zum Boarding-Bereich verweigert wird. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Informationen zu den TSA-Datenschutzrichtlinien, zum Aufzeichnungssystem und zur Datenschutz-Folgenabschätzung finden Sie auf der Website der TSA.
Die elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization (eTA) ist für alle Ausländer ohne Visumspflicht erforderlich, die im Luftverkehr nach oder über Kanada reisen. US-Staatsbürger und Reisende mit gültigem Visum sind von dieser Auflage befreit.
Bei Reisen nach China oder Japan gelten besondere Einreisebestimmungen.
Die örtlichen Behörden verpflichten Fluggesellschaften, von allen Fluggästen Erweiterte Passagierinformationen (APIS) zu erfassen. Sie können diese Informationen über Meine Buchungen oder beim Check-in geben.
Möglicherweise müssen Sie ein Visum beantragen. Die Art des beantragten Visums hängt von der Aufenthaltsdauer, Ihrem Reisepass und dem Zweck Ihrer Reise ab.
Für genaueste Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Behörden oder an die Botschaft des jeweiligen Landes.
Bei Reisen nach China stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate nach dem gewünschten Rückflugdatum gültig ist.
Ab dem 1. Oktober 2019 brauchen Sie für Flüge nach Neuseeland oder die Durchreise durch Neuseeland ein Visum oder ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority). NZeTA-Genehmigungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Passes des Antragstellers erteilt.
Achten Sie bitte darauf, alle für die Einreise in Ihr jeweiliges Reiseland erforderlichen Dokumente mit sich zu führen, damit Sie jederzeit Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen können. Das können folgende Dokumente sein:
Für genaueste Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Behörden oder an die Botschaft des jeweiligen Landes.