Beschädigtes Gepäck

Bitte melden Sie uns während des Transports beschädigtes Gepäckstück umgehend, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. Am besten am Serviceschalter am Flughafen. Dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung für Ihr beschädigtes Gepäckstücks mit einer Referenznummer (PIR-Nr., z. B. ARNSK12345).

Sollten Sie einen Anspruch geltend machen wollen bezüglich eines beschädigten Check-in-Gepäckstücks, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen, sobald Sie den Schaden entdecken; spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Gepäcks.

Beschädigtes Gepäck melden

Wenn Ihr Gepäck während Ihres Fluges beschädigt worden ist, raten wir Ihnen dringend, dies direkt beim Gepäckservice am Flughafen zu melden. Der Gepäckservice untersucht den Schaden und erstellt einen Schadensbericht, der als PIR bezeichnet wird und dokumentiert, dass das Gepäck beschädigt ist. Sie können wählen, ob Sie eine Ausfertigung des Berichts per E-Mail oder in Papierform erhalten möchten. Bitte bewahren Sie diesen Bericht als Nachweis für den Schaden auf.

Sollte der Schalter des Gepäckservices bei Ihrer Ankunft geschlossen oder nicht besetzt sein, fotografieren Sie für Ihre Reklamation bitte den Schaden und die Gepäckanhänger, wobei der Gepäckservice-Schalter auf dem Foto zu sehen sein muss.

SAS haftet nicht für bereits bestehende Schäden, einschließlich kleiner Risse, Kratzer und defekter Reißverschlüsse, weil Koffer überladen sind, oder für Verschleiß, der wegen der üblichen Nutzung des Gepäcks entstanden ist.

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, nachdem Sie den Flughafen verlassen haben, können Sie über verspätetes oder beschädigtes Gepäck eine Schadensmeldung einreichen.

Entschädigung für beschädigtes Gepäck

Reparatur oder Ersatz eines Gepäckstücks

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Skandinavien haben und Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt worden ist, können Sie es durch unseren Partner Bag Support reparieren oder umtauschen lassen. Sie müssen den Schaden an Ihrem Gepäckstück spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt Ihres Gepäcks melden.

Wenn Ihr Gepäckstück nicht repariert oder ersetzt werden kann

Sie können eine Entschädigung beantragen, falls:

  • der Bag Support beurteilt hat, dass das Gepäckstück nicht repariert oder durch ein neues ersetzt werden kann

  • Sie außerhalb Skandinaviens wohnen

Weitere Informationen zur Haftung von SAS bei Schadensfällen finden Sie in Artikel 17.2 unserer Beförderungsbedingungen.