Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung

Information über Hauptelemente der von SAS und EB getroffenen Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung

Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung: Zusammenfassung

Information über Hauptelemente der von SAS und EB getroffenen Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung

Wir, Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, („SAS“) und SAS EuroBonus AB, („EB“), legen gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf das SAS Treueprogramm SAS EuroBonus („EuroBonus Programm“) fest.

Durch die gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten handeln SAS und EB als gemeinsam Verantwortliche im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung. Wir haben eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung in Bezug auf die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem EuroBonus Programm getroffen.
Diese Information soll Sie über die Hauptelemente unserer Vereinbarung in Kenntnis setzen, insbesondere über die Festlegung und Zuweisung unserer jeweiligen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Bestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung nur zu Ihrer Information dienen soll und nicht die vollständige Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung wiedergibt. Sie darf nicht im Sinne irgendwelcher Verpflichtungen seitens SAS oder EuroBonus gegenüber einer betroffenen Person ausgelegt werden. Für Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des EuroBonus Programms sehen Sie bitte die Datenschutzerklärung oder wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.

Bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten in Erfüllung der sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Verpflichtungen haben wir die folgenden Faktoren erwogen: welche Stelle am besten geeignet ist, der Verpflichtung nachzukommen; physischer Zugang zu den personenbezogenen Daten; Entscheidungsbefugnis über Design und Inhalt des EuroBonus Programms; Erwartungen der betroffenen Personen; welche Stelle für Vereinbarungen mit den Datenverarbeitern zuständig ist.

Sowohl SAS als auch EB erfüllen zu jeder Zeit in jeder beteiligten Rechtsordnung die jeweiligen Verpflichtungen aller sich auf den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehenden geltenden Gesetze.

1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“)

Im Rahmen der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung haben wir gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt. Sowohl SAS als auch EB gewährleisten, dass personenbezogene Daten nur zu spezifischen, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecken erhoben werden, die angemessen und relevant sind, und sich ausschließlich auf für das Erreichen des jeweiligen Ziels erforderliche Ausmaß beschränken.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind sowohl SAS als auch EB dafür verantwortlich, dass: sie nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden; keine weitere Verarbeitung auf eine von den ursprünglichen Zwecken der Erhebung abweichende Weise erfolgt; sie jederzeit aktuell gehalten werden; nicht länger als für die vereinbarten Zwecke notwendig aufbewahrt werden, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich; und dass sie auf eine Weise verarbeitet werden, die die angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.

Sowohl SAS als auch EB stellen sicher, dass die Verarbeitung der Daten auf angemessener Rechtsgrundlage in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt und dass sie sich vor jeglichen Änderungen der Rechtsgrundlage konsultieren.

SAS und EB erkennen die Verpflichtung an, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu informieren. Sie haben vereinbart, dass diese Information zu jeder Zeit in der Datenschutzrichtlinie zum Ausdruck gebracht werden muss. SAS ist dafür verantwortlich, die Datenschutzrichtlinie jederzeit unter www.flysas.com/en/legal-info zugänglich zu machen, und EB obliegt es, sicherzustellen, dass der Inhalt der Datenschutzrichtlinie die im Rahmen des EuroBonus-Programms erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten korrekt darstellt.

In dem Fall, dass SAS oder EB personenbezogene Daten auf der Grundlage von Zustimmung verarbeitet, ist die Stelle, die die Zustimmung der betroffenen Person einholt, dafür verantwortlich, die betroffene Person vor der Erhebung der personenbezogenen Daten darüber zu informieren, wie diese Zustimmung zurückgezogen werden kann.

SAS und EB haben sich darauf geeinigt, dass es SAS obliegt, sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Rechte gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen ausüben können. Dazu gehören dokumentierte Routinen für von betroffenen Personen gestellte Anträge auf Zugang zu Daten und Prozeduren zur Antragsbeantwortung innerhalb der vom geltenden Datenschutzgesetz festgelegten Fristen.

Darüber hinaus haben wir vereinbart, dass die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktstelle dataprotectionofficer@sas.se Anfragen von betroffenen Personen entgegennimmt, die ihre Rechte in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz geltend machen wollen.

Im Rahmen der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung können personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie an Drittparteien weitergegeben werden. Im Hinblick auf externe Datenverarbeitung und verantwortliche Drittparteien trägt diejenige Stelle, SAS oder EB, die eine Vereinbarung mit einem Datenverarbeiter schließt oder personenbezogene Daten an eine verantwortliche Drittpartei übermittelt, in Bezug auf den Datenverarbeiter oder die verantwortliche Drittpartei die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Dies betrifft auch Bestimmungen für den rechtmäßigen Transfer personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU/des EWR.

Für jegliche Datenverarbeitung im Rahmen der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung haben wir den Datenschutzbeauftragten für SAS und EB als Kontaktstelle für betroffene Personen und jedwede Aufsichtsbehörde bestimmt. Die Kontaktstelle ist über dataprotectionofficer@sas.se erreichbar. Falls sie es vorziehen, können sich betroffene Personen und Aufsichtsbehörden jedoch auch mit entweder SAS oder EB in Verbindung setzten.