Wann kann den EU261-Entschädigungsanspruch stellen?

Sie können eine Entschädigung von SAS fordern, wenn:

  • SAS die durchführende Fluggesellschaft ist (d. h., nicht, wenn Sie Ihr Ticket bei SAS gekauft haben, aber mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen), und

  • Ihr Flug annulliert wurde oder am Zielort aufgrund von Umständen, die in der Kontrolle von SAS lag, mit mehr als drei Stunden Verspätung ankam, und

  • wenn wir es versäumt haben, Ihnen eine alternative Route anzubieten, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit zu starten und Ihren Zielort weniger als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen, wenn wir Sie über die Annullierung zwischen 7 und 13 Tagen vor dem ursprünglichen Flugdatum informiert haben, oder;

  • wenn wir es versäumt haben, Ihnen eine alternative Route anzubieten, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit zu starten und Ihren Zielort weniger als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit zu erreichen, wenn wir Sie über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem ursprünglichen Flugdatum informiert haben.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die EU-Verordnung (EG) 261/2004

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