Was ist erforderlich, um Schusswaffen mit an Bord zu nehmen?

  • Wenn Sie Schusswaffen und Munition befördern, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Sie haben einen gültigen Waffenschein.

    • Die Waffe ist nicht geladen.

    • Wenn möglich, muss die Waffe auseinandergenommen und jedes Teil in einer separaten Tasche verpackt und aufgegeben werden.

    • Munition ist als Gefahrgut eingestuft und muss in der Originalverpackung befördert werden, da diese sie vor harten Stößen schützt.

    • Munition muss zusammen mit den wichtigen Teilen der Waffe verpackt oder in einem separaten Gepäckstück aufgegeben werden.

    • Sie dürfen maximal 5 kg Munition mit sich führen.

    • Sie müssen mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in sein, um die notwendigen Papiere auszufüllen und die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchzuführen. Sie sollten außerdem mehr Zeit einplanen, um Anschlussflüge auf anderen Flughäfen zu erreichen. Nach der Ankunft am Zielflughafen wenden Sie sich bitte an SAS Arrival Service oder einen Abfertigungsmitarbeiter, um die Ausgabe Ihrer Waffe zu vereinbaren.

  • Die Beförderung von Waffen muss im Voraus beantragt und genehmigt werden.

  • Schusswaffen müssen immer aufgegeben werden und unterliegen zusätzlichen Gebühren, die am Flughafen bezahlt werden.

Mit diesem Formular können Sie bis zu 24 Stunden vor Abflug die Beförderung von Waffen beantragen. Falls Ihr Flug innerhalb der nächsten 24 Stunden abfliegt, rufen Sie bitte den SAS Customer Service an. Wenn Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht haben, wenden Sie sich bei Fragen bitte an den Veranstalter.

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