Ihr Flug ist verspätet

Falls Ihr Flug verspätet ist, informieren wir Sie so schnell wie möglich per SMS und über unsere App anhand der Kontaktinformationen in Ihrer Buchung. Sollte sich Ihr Flug erheblich verspäten und Sie sich entscheiden, nicht zu reisen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten aller mit Ihnen reisenden Personen aktuell sind. Sie können Ihre Kontaktdaten und Ihre Reise unter Meine Buchungen einsehen.

Ihre Rechte

Verzögert sich Ihr Abflug um mehr als 2 Stunden, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Die Ausgaben für Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke müssen jedoch angemessen sein. Bitte bewahren Sie die Originalbelege auf.

Wenn Sie aufgrund der Verspätung Ihren Anschlussflug verpassen, buchen wir Sie kostenlos auf den nächsten verfügbaren Flug.

Wenn Sie eine Unterkunft benötigen (und aus vertretbaren Gründen nicht nach Hause zurückkehren können), haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer, wenn eine Übernachtung für eine oder mehrere Nächte erforderlich wird oder wenn ein längerer Aufenthalt als von Ihnen geplant erforderlich sein sollte. Sie haben auch Anspruch auf die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft. Die Kosten für Hotelzimmer und Beförderung müssen jedoch angemessen sein. Sie haben auch Anspruch auf zwei Telefonanrufe oder das Versenden von zwei E-Mails.

Bitte bewahren Sie die Originalbelege auf.

Falls Sie sich dafür entscheiden, wegen einer Abflugverspätung von mehr als 5 Stunden nicht zu reisen, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres nicht genutzten Tickets. Falls Sie Ihr Ticket stornieren und eine Erstattung beantragen, sind Sie nicht berechtigt, Leistungen wie Speisen, Getränke und Unterkunft zu übertragen.

Um eine Rückerstattung zu erhalten, melden Sie sich bitte bei Meine Buchungen an

Falls Ihr Flug aus einem Grund storniert wird, der unserer Kontrolle unterliegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004

Fordern Sie eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung an, indem Sie unser Online-Formular ausfüllen

Wenn kein Anspruch auf EU-Entschädigung besteht

  • Wenn Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem ursprünglich geplanten Abflugdatum benachrichtigt wurden

  • Wenn SAS nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände (z. B. Wetter) die Stornierung verursacht haben.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beförderungsbedingungen und EU-Fluggastrechte.

Bitte beachten: In der Regel übernehmen wir keine Folgekosten, wie z. B. entgangene Löhne, Urlaubstage, im Voraus bezahlte Hotels, Mietwagen oder Eintrittskarten für Veranstaltungen.

Erstattung von Aufwendungen

Wenn Ihnen aufgrund eines verspäteten oder annullierten Fluges zusätzliche Kosten entstanden sind, können Sie über unser Online-Formular eine Entschädigung beantragen.

Fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihrer Originalbelege bei.

Drittparteien verlangen im Allgemeinen eine erhebliche Gebühr, um Ihnen in Bezug auf Ihre Ansprüche zu helfen. Daher ist es für Sie sinnvoller, Ihre Forderung direkt an SAS zu richten.