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EU261-Anspruch

Wenn Ihr Flug durch unser Verschulden verspätet war oder storniert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Falls Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, werden wir diese Entschädigung in Übereinstimmung mit EU-Verordnung 261 zahlen.

Beachten Sie, dass Sie mit diesem Formular keine Rückerstattung für Ihr Flugticket beantragen können. Um eine Rückerstattung zu erhalten, besuchen Sie einfach unsere Seite Stornierungen und Rückerstattungen.

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Ihre Buchungsreferenz besteht aus 6 Zeichen. Sie finden diese auf Ihrem E-Ticket oder in Ihrem Reiseplan, den Sie per E-Mail erhalten haben sowie in der SAS-App oder für bevorstehende Flüge unter „Meine Buchung verwalten“.

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