Verbotene Artikel
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie bestimmte Gegenstände nicht bei sich tragen, im Handgepäck oder im Check-in-Gepäck oder in beidem mitnehmen. Und einige Gegenstände dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Der Sicherheitsdienst des Flughafens ist berechtigt, alle verbotenen Gegenstände zu beschlagnahmen, und sowohl Handgepäck als auch Check-in-Gepäck am Flughafen gründlich zu überprüfen.
Verbotene Gegenstände
Sprengstoffe oder Geräte, einschließlich Munition, Sprengkapseln, Zünder, Detonatoren, Minen, Granaten oder andere Sprengkörper, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Erzeugnisse, Rauchkanister, Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver oder Plastiksprengstoffe
Komprimierte, feste oder oxidierende Gase
Magnetische, radioaktive, giftige und/oder korrosive Stoffe
Geräte zum Betäuben oder Immobilisieren, z. B. Betäubungsgewehre, Taser.
Abwehrsprays, z. B. Pfefferspray oder Tierabwehrmittel.
Gegenstände, die nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen
Elektronische Zigaretten und ähnliche Geräte
E-Zigaretten, E-Zigarren, Vapes und ähnliche Geräte sind nur im Handgepäck erlaubt.
Sie dürfen nicht an Bord verwendet oder aufgeladen werden.
Ersatzbatterien und Powerbanks
Ersatzbatterien oder lose Batterien und Powerbanks sind im Check-in-Gepäck nicht erlaubt und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Sie können bis zu 20 Ersatzbatterien oder Powerbanks mitnehmen.
Sie dürfen bis zu 20 Ersatzbatterien und maximal 2 Powerbanks mitführen.
Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien und Powerbanks können eine Leistung von bis zu 100 Wh haben (d. h., die meisten Telefone, Tablets, kleinen Laptops und Standard-Powerbanks).
Sie können bis zu 2 größere Lithium-Ionen-Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh mitnehmen.
Ersatzbatterien und Powerbanks müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, indem sie in ihrer Originalverpackung, mit abgeklebten Polen oder jeweils in einem separaten Beutel bzw. in einer separaten Tasche untergebracht werden.
Sie dürfen sie nicht im Gepäckfach ablegen, sondern müssen sie unter dem Sitz vor Ihnen oder in einem anderen von der Crew angegebenen Bereich aufbewahren.
Powerbanks dürfen an Bord weder benutzt noch aufgeladen werden.
Rollstühle und Mobilitätshilfen (mit entfernter Lithiumbatterie)
Eine entfernte Batterie für einen Rollstuhl oder eine Mobilitätsvorrichtung kann eine Leistung von bis zu 300 Wh haben.
Sie können 1 Ersatzbatterie mit bis zu 300 Wh oder 2 Ersatzbatterien mit bis zu 160 Wh mitnehmen.
Entnommene Batterien und Ersatzbatterien müssen vor Beschädigungen geschützt werden, d. h., in einem Schutzbehälter aufbewahrt oder so gesichert werden, dass sie nicht beschädigt oder kurzgeschlossen werden können.
Gegenstände, die im Check-in-Gepäck verpackt werden müssen
Gewehre, Feuerwaffen und andere Schussgeräte, einschließlich Spielzeugpistolen, Leuchtpistolen, Schleudern oder andere Geräte zum Abschießen von Projektilen.
Objekte oder Werkzeuge mit scharfer Kante.
Stumpfe Instrumente, einschließlich Schlagstöcke, Schläger und Sportgeräte.
Pulverartige Substanzen
Pulver in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 350 ml darf auf Flügen in die USA nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
Verschreibungspflichtige Medikamente
Babynahrung in Pulverform (in der Originalverpackung)
Krematoriumsasche
Wir empfehlen, pulverartige Substanzen in Ihrem Check-in-Gepäck zu verwahren. Weitere Informationen zu verbotenen Gegenständen auf Flügen in die USA finden Sie in den Richtlinien der Federal Aviation Administration.
Regeln in Großbritannien für eingeschränkte Reiseartikel
Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in Sicherheitsbereiche oder im Handgepäck oder Check-in-Gepäck mitgenommen werden, wenn Sie nach oder von Großbritannien reisen:
Im Handgepäck nicht erlaubt
Gewehre, Schusswaffen und andere Geräte, um Projektile abzuschießen: Geräte, die durch das Abfeuern eines Projektils in der Lage sind oder in der Lage zu sein scheinen, schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre und Schrotflinten
Spielzeugwaffen, Nachbildungen oder Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
Teile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre
Luftdruck- oder CO2-Waffen wie Pistolen, Luftgewehre/Luftpistolen, Gewehre und Waffen für Stahlkugeln
Signalpistolen oder Startpistolen
Bögen, Armbrüste oder Pfeile
Harpunen oder Harpunengewehre
Schleudern oder Katapulte
Betäubungsgeräte/Elektroschocker: Geräte, die dafür entwickelt worden sind zu betäuben oder bewegungsunfähig zu machen, einschließlich:
Gegenstände, um jemanden zu überwältigen, wie Elektroschockwaffen und Elektroschockstäbe oder Taser
Geräte, um Tiere zu betäuben oder zu töten
Chemikalien, um jemanden zu überwältigen oder außer Gefecht zu setzen, Gase oder Sprays, wie Selbstverteidigungsspray und Pfefferspray,
Pfeffersprays (Chilischoten), Tränengas, Säuresprays oder Tierabwehrsprays
Objekte mit einer Spitze oder scharfen Kante: Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können:
Gegenstände zum Hacken wie Äxte, Beile und Hackmesser
Eispickel
Rasierklingen
Teppichmesser
Messer mit einer Klinge, die länger als 6 cm ist
Scheren, die ab dem Scharnier gemessen eine Klinge haben, die länger als 6 cm ist
Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
Schwerter oder Säbel
Arbeitsgeräte- und werkzeuge Geräte und Werkzeuge, die entweder benutzt werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu bedrohen, einschließlich:
Brechstangen
Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich Akkubohrmaschinen ohne Stromkabel
Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubenzieher, Meißel, Sägen (einschließlich kabelloser Motorsägen), Schweißbrenner, Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen
Stumpfe Gegenstände Gegenstände, die benutzt werden können, um mit Schlägen schwere Verletzungen zu verursachen:
Baseball- und Softballschläger
Knüppel oder Schlagstöcke, wie Gummiknüppel, Totschläger und andere Schlagstöcke
Kampfsportausrüstung
Explosivstoffe und Brandstoffe oder -geräte: Stoffe oder Geräte, die in der Lage sind oder in der Lage zu sein scheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, einschließlich:
Munition
Sprengkapseln
Zünder oder Zündschnüre
Nachbildungen oder Nachahmungen von Sprengkörpern,
Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände
Raucherzeugende Behälter oder Patronen
Dynamit, Schießpulver oder Plastiksprengstoffe
Im Check-in-Gepäck nicht erlaubt:
Explosivstoffe und Brandstoffe oder -geräte: Stoffe oder Geräte, die in der Lage sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Flugzeugen zu gefährden, einschließlich:
Munition
Sprengkapseln
Zünder oder Zündschnüre
Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände
Raucherzeugende Behälter oder Patronen
Dynamit, Schießpulver oder Plastiksprengstoffe
FAQ
Kann ich Flüssigkeiten mit an Bord nehmen?
Sie können im Handgepäck begrenzt Flüssigkeiten mitnehmen:
Max. 100 ml pro Packung (Zahnpasta, Lotion, Parfüm usw.).
Die Packungen müssen in eine wiederverschließbare Plastiktüte (1 Liter) passen.
Größere Behälter, einschließlich Flaschen mit Alkohol (auch teilweise gefüllt), müssen im Check-in-Gepäck verwahrt werden. Ausgenommen sind für den Flug benötigte Babymilch/Babynahrung und alle Medikamente oder Injektionen für den persönlichen Gebrauch (in einer separaten Tasche).
Gibt es Einschränkungen für die Mitnahme von Lebensmitteln?
Es gibt besondere Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Kann ich ein batteriebetriebenes Fahrzeug mitnehmen?
Sie können Ihren Rollstuhl mitnehmen, aber alle anderen batteriebetriebenen Fahrzeuge wie Scooter und Hoverboards müssen als Fracht transportiert werden. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den SAS-Kundenservice.
Kann ich mit einer Schusswaffe reisen?
Jagd- und Sportwaffen können gegen eine am Flughafen zu entrichtende Gebühr als Check-in-Gepäck mitgeführt werden, müssen jedoch beim SAS-Kundenservice angemeldet und genehmigt werden Bitte beachten Sie, dass Sie über einen gültigen Waffenschein verfügen müssen und dass die Waffe entladen und, wenn möglich, auseinandergenommen und separat verpackt werden muss. Munition mit einem Gewicht von bis zu 5 kg kann mitgeführt werden, muss sich jedoch in der Originalverpackung befinden und in einem von der Waffe getrennten Gepäckstück transportiert werden. Wenn Sie mit einer Schusswaffe reisen, empfehlen wir Ihnen, mindestens zwei Stunden vor Abflug einzuchecken, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Sicherheitskontrollen zu durchlaufen. Es ist auch ratsam, zusätzliche Zeit für Anschlussflüge einzuplanen. Bei der Ankunft am Zielort wenden Sie sich bitte an den SAS Arrival Service oder einen Abfertigungsmitarbeiter, um die Aushändigung Ihrer Waffe zu vereinbaren.
Wie reise ich mit zerbrechlichen Gegenständen?
Zerbrechliche Gegenstände oder Gegenstände von besonderem Wert sollten immer im Handgepäck und niemals im Check-in-Gepäck verpackt werden. Dazu gehören wichtige Dokumente, Pässe, Bargeld, verschreibungspflichtige Medikamente, Brillen, Schlüssel, Lampen, Spiegel, Musikinstrumente (sofern nicht in einem Hartschalenkoffer), technische Ausrüstung (Kameras, Laptops, Telefone usw.) und Schmuck. Wenn sich diese Gegenstände im Check-in-Gepäck befinden, ist SAS bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung nicht verantwortlich.