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Willkommen in unserem Infocenter für Reisen

Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Reise nach Thema oder wo Sie sich auf Ihrer Reise befinden.

Seh- oder Hörbehinderung

In den meisten Fällen können Sie den Flug selbstständig absolvieren. Manchmal müssen Sie jedoch möglicherweise mit einer Begleitperson fliegen, die Ihnen im Notfall hilft. Ihre Begleitperson kann ein Sicherheitsassistent oder ein Betreuer sein.

Wir empfehlen Ihnen, mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Assistenzleistungen anfordern. Sie können dies, wenn Sie Ihre Reise buchen, unter Meine Reisen vornehmen oder Sie wenden sich an den SAS-Kundenservice.

Assistenzleistungen hinzufügen

Wichtige Informationen für die Buchung Assistenzleistungen

Können Sie während Ihrer Reise Folgendes ohne Hilfe tun?

  • Ihren Sicherheitsgurt schließen und öffnen

  • Den Notausgang ohne Hilfe erreichen

  • Eine Rettungsweste und eine Sauerstoffmaske selbstständig anziehen und aufsetzen

  • Der Sicherheitseinweisung der Crew folgen

  • Mahlzeiten essen, Medikamente einnehmen, die Toilette benutzen und ohne Unterstützung kommunizieren

Wenn Sie bei einem der oben genannten Punkte Hilfe benötigen, müssen Sie bei der Buchung einen weiteren Reisenden als Ihren persönlicher Sicherheitsassistenten oder Betreuer hinzufügen.

Ihre Rechte als Reisender

Wir verpflichten 'uns, Flugreisen für alle zugänglich zu machen. Je nach Reiseziel garantieren unterschiedliche Regelungen Ihre Rechte als Reisender mit einer Behinderung. Dies ist eine Übersicht:

Bei allen SAS Flügen

Die EU-Verordnung 1107/2006 schützt Ihre Rechte bei Reisen mit einer Behinderung auf allen von SAS durchgeführten Flügen innerhalb Europas.

Flüge zwischen Skandinavien und den USA

Wenn Sie zwischen Skandinavien und den USA reisen oder Ihren SAS-Flug über eine US-amerikanische Fluggesellschaft gebucht haben, gewährleistet der US Non-Discrimination Act (14 CFR Part 382) die Nichtdiskriminierung und Flugreisen für Menschen mit Behinderungen.

Erfahren Sie mehr über die Bill of Rights für Fluggesellschaften und Fluggäste mit Behinderungen.

Flüge zwischen Skandinavien und Kanada:

SAS befolgt Teil 2 der Canadian Accessible Transportation Regulations, um Reisen für Menschen mit Behinderungen bei Flügen nach oder von Kanada zu gewährleisten. Weitere Informationen über Mobilitäts-Services bei Flügen nach und von Kanada

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie diese Vorschriften für Ihre Reise gelten, wenden Sie sich bitte an den SAS-Kundenservice.

FAQs

Was ist ein persönlicher Sicherheitsassistent?

Eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist (es sei denn, die nationale oder regionale Gesetzgebung schreibt etwas anderes vor), die körperlich und geistig in der Lage und bereit ist, in einem Notfall die Verantwortung für Sie zu übernehmen.

Was ist ein Betreuer?

Ein Betreuer ist jemand, der Ihnen während des Fluges hilft, wie z. B. beim Essen, beim Toilettengang oder der Einnahme von Medikamenten.

Kann ich Assistenzleistungen nur für einen Teil meiner Flugreise buchen?

Ja, Sie können bei der Buchung oder wenn Sie Assistenzleistungen hinzufügen, auswählen, ob Sie sie nur für den Hinflug, den Rückflug oder beides benötigen.

Wie werden die Assistenzleistungen bei einem Anschlussflug durchgeführt?

Die Assistenzleistungen bei einem Anschlussflug mit SAS müssen im Voraus gebucht werden. Das Personal trifft Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen, begleitet Sie zu Ihrem nächsten Gate und hilft Ihnen in ein anderes Terminal zu gelangen oder Treppen zu steigen. Achten Sie darauf, dass Sie zwischen den Flügen mindestens 45 Minuten Zeit haben, um Assistenzleistungen zu erhalten.

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