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Willkommen in unserem Infocenter für Reisen

Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Reise nach Thema oder wo Sie sich auf Ihrer Reise befinden.

Falls Ihr Flug verspätet ist

Im Falle einer Flugverspätung werden wir Sie so schnell wie möglich über die in Ihrer Buchung und in der SAS-App hinterlegten Kontaktdaten benachrichtigen. Wenn Sie bereits in der Luft sind, kümmern wir uns um Sie.

Ihre Rechte im Falle einer Verspätung

  • Verspätet sich Ihr Flug um mehr als 2 Stunden, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Denken Sie daran, alle Belege aufzubewahren.

  • Falls Sie aufgrund einer Verspätung eine Unterkunft benötigen (und es nicht zumutbar ist, dass Sie nach Hause zurückkehren), haben Sie Anspruch auf Übernachtung in einem preisgünstigen Hotel und auf Erstattung der Kosten für den Transport zwischen Flughafen und Unterkunft. Wir übernehmen auch die Kosten für 2 Telefonate. Denken Sie daran, alle Belege aufzubewahren.

  • Wenn Sie aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpassen, wird SAS Sie ohne zusätzliche Kosten auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen.

  • Wenn sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden verspätet und Sie sich entschließen, nicht zu reisen, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des nicht genutzten Tickets. Sollten Sie sich für eine Stornierung entscheiden und eine Erstattung für Ihren Flug beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Verspätung, wie z. B. Mahlzeiten, Getränke oder Unterkunft.

Schadensersatz fordern

FAQ

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug?

Sie haben gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug verspätet ist oder weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird und keine geeigneten Umleitungsoptionen angeboten werden. Eine Entschädigung ist nicht verfügbar, wenn die Verspätung oder Annullierung mehr als 14 Tage im Voraus mitgeteilt wird oder wenn angemessene Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Vollständige EU 261 Fluggastrechte anzeigen

Wann habe ich keinen Anspruch auf EU-Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug?

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, wenn:

  • Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem ursprünglichen Abflugdatum über die Verspätung oder Stornierung informiert wurden;

  • die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände außerhalb unserer Kontrolle verursacht wurde, wie z. B. Unwetter, Luftverkehrsvorschriften oder Sicherheitsprobleme.

Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit einer Verspätung entstandene Folgekosten (z. B. entgangenes Arbeitseinkommen oder vorausbezahlte Erlebnisse) in der Regel nicht erstattet werden.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen, den EU-Fluggastrechten und dem Montrealer Übereinkommen

Wie erhalte ich eine Kostenrückerstattung?

Wenn Ihr Flug bei Ankunft um mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie je nach Ursache der Verspätung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung. Schadenersatz fordern

Was kann ich von SAS erwarten, wenn mein Flug verspätet ist und ich über Nacht bleiben muss?

Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde und Sie über Nacht bleiben müssen, unterstützt Sie das Bodenpersonal so gut wie möglich. Sollte keine Unterkunft für Sie gefunden werden, können Sie selbst ein angemessen preisgünstiges Hotel buchen. Denken Sie nur daran, Ihre Belege aufzubewahren. Wir erstatten auch den Transport mit dem Flughafenzug, dem Bus, öffentlichen Nahverkehrsmitteln oder dem Taxi, zwischen dem Hotel und dem Flughafen, wenn sich der Flug bis zum nächsten Tag verspätet, zurück.

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