Falls Ihr Flug annulliert wird
Falls Ihr Flug annulliert wird
Im Falle einer Flugstornierung benachrichtigen wir Sie so schnell wie möglich über die in Ihrer Buchung und in der SAS-App hinterlegten Kontaktdaten. Wenn Sie bereits in der Luft sind, kümmern wir uns um Sie.
Nachdem Sie benachrichtigt wurden, haben Sie 3 Möglichkeiten:
Akzeptieren Sie den neu vorgeschlagenen Flug und treten Sie ihn an – Wir werden unser Bestes tun, um Sie auf den nächsten verfügbaren Flug zu ähnlichen Bedingungen umzubuchen und Sie bei Bedarf am Flughafen zu betreuen. Nehmen Sie einfach den vorgeschlagenen Flug an und informieren Sie alle in Ihrer Buchung aufgeführten Reisenden.
Buchen Sie kostenlos auf einen anderen Flug um – unter Meine Reisen können Sie ganz einfach umbuchen. Wenn Sie in einer Gruppe, mit einem Haustier oder einem Rollstuhl reisen oder als unbegleiteter Minderjähriger unterwegs sind oder andere Fluggesellschaften in Ihrer Reiseroute enthalten sind, müssen Sie sich an den SAS-Kundenservice oder Ihren Reiseveranstalter wenden, um Ihre Reise umzubuchen.
Stornieren Sie Ihre Buchung und fordern Sie eine Erstattung an – um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Flug stornieren, bevor der ungenutzte Flug stattfindet.
Sobald Sie eine Option ausgewählt haben, hängen alle weiteren Änderungen, die Sie an Ihrem Flug vornehmen, von den Bestimmungen Ihres ursprünglichen Tickets ab.
Ihre Rechte im Falle einer Annullierung
Wenn Sie aufgrund einer Annullierung, für die wir keinen neuen Flug am selben Tag vorgeschlagen haben (und es nicht zumutbar ist, dass Sie nach Hause zurückkehren), eine Unterkunft benötigen, haben Sie Anspruch auf Übernachtung in einem preisgünstigen Hotel sowie auf die Erstattung der Kosten für den Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft. Denken Sie daran, alle Belege aufzubewahren.
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie sich gegen eine Reise entscheiden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres ungenutzten Tickets. Falls Sie sich für eine Stornierung entscheiden und eine Erstattung für Ihren Flug beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wie z. B. für Mahlzeiten, Getränke oder Unterkünfte.
Sollten Sie aufgrund einer Annullierung Ihre eigenen Reisevorkehrungen treffen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren alternativen Transport oder Flug mit einer anderen Fluggesellschaft, wenn SAS Ihnen nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Flug anbieten kann. Denken Sie daran, alle Belege aufzubewahren.
FAQ
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug?
Sie haben gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug verspätet ist oder weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird und keine geeigneten Umleitungsoptionen angeboten werden. Eine Entschädigung ist nicht verfügbar, wenn die Verspätung oder Annullierung mehr als 14 Tage im Voraus mitgeteilt wird oder wenn angemessene Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Vollständige EU 261 Fluggastrechte anzeigen
Wann habe ich keinen Anspruch auf EU-Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug?
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, wenn:
Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem ursprünglichen Abflugdatum über die Verspätung oder Stornierung informiert wurden;
die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände außerhalb unserer Kontrolle verursacht wurde, wie z. B. Unwetter, Luftverkehrsvorschriften oder Sicherheitsprobleme.
Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit einer Verspätung entstandene Folgekosten (z. B. entgangenes Arbeitseinkommen oder vorausbezahlte Erlebnisse) in der Regel nicht erstattet werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen, den EU-Fluggastrechten und dem Montrealer Übereinkommen
Wie erhalte ich eine Kostenrückerstattung?
Wenn Ihr Flug bei Ankunft um mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie je nach Ursache der Verspätung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 (EU261) Anspruch auf eine Entschädigung. Schadenersatz fordern
Habe ich Anspruch auf eine vollständige Erstattung, wenn mein Flug annulliert wird?
Ja, wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie sich entscheiden sollten, nicht zu reisen, haben Sie innerhalb von 7 Tagen Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres ungenutzten Tickets. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil Ihrer Reise betroffen ist. Wenn Ihr Hinflug beispielsweise storniert wird, Ihr Rückflug jedoch nicht betroffen ist, können Sie dennoch eine vollständige Erstattung für beide Flüge beantragen, solange diese Teil derselben Buchung sind. Achten Sie bitte darauf, unter Meine Reisen Ihren Flug zu stornieren, bevor der erste ungenutzte Flug stattfindet.
Wie erhalte ich die Erstattung, wenn ich mein Ticket über einen Reiseveranstalter erworben habe?
Falls Sie Ihren Flug über einen Reiseveranstalter gebucht haben, wenden Sie sich bezüglich der Erstattung bitte an den Veranstalter. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Erstattung direkt bei SAS beantragen, es sei denn, Sie haben über einen Reiseveranstalter in den USA gebucht. Wenn Sie über SAS Holidays gebucht haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von SAS Holidays.