SAS logotype
  • Rechtliche Informationen
  • EU-Fluggastrechte

EU-Fluggastrechte

Bestimmungen zu Fluggastrechten bei Verspätungen, stornierten Flügen oder Nichtbeförderung. Falls Ihr Flug storniert wurde oder sich wesentlich verspätet hat oder falls Ihnen das Boarding für einen Flug verweigert wurde, für den Sie über eine bestätigte Reservierung verfügen, haben Sie Anspruch auf die Rechte der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist. Die Fluggesellschaft, auf deren Flug die Unterbrechung auftritt, ist verantwortlich dafür, Ihnen Ihre Rechte zu gewähren. Besuchen Sie eur-lex.europa.eu für weitere Informationen über EU 261 / 2004 Diese Seite erklärt, welche Hilfe Sie von uns im Falle einer langen Verspätung, eines stornierten Flugs oder eines überbuchten Fluges erwarten können.










Flugzeugfenster mit Blick auf das Heck eines SAS-Flugzeugs
Flugzeugfenster mit Blick auf die Wolken darunter
Flugzeugfenster mit Blick auf eine verschneite Landschaft
  • Hilfe & Info

    • Eine Frage stellen
    • Flugstatus überprüfen
    • Finden Sie Reiseinformationen
  • Über uns

    • SAS Group
    • Bei SAS arbeiten
    • Punktlichkeit
    • Nachhaltiges Reisen
    • SkyTeam
  • Schnellzugriffe

    • Gestalten Sie Ihre Reise
    • Partner-Prämienflüge
    • SAS for Work
    • Travel Pass
  • Inspiration

    • Destinationen
    • Flugrouten
    • Reiseinspiration
    • Mitternachtssonne
    • Zwischenstopp

App herunterladen

Laden Sie die SAS-App aus dem App Store herunterLaden Sie die SAS-App von Google Play herunter
SAS logo
  • Nutzungsbedingungen
  • Beförderungsbedingungen
  • Cookies
  • Daten verwalten
  • Barrierefreiheitserklärung
Zahlungsmöglichkeiten

© 2025 Scandinavian Airlines System Denmark-Norway-Sweden, org.nr 902001-7720, 195 87 Stockholm

SkyTeam alliance member