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Erstattung bei Tod von Familienangehörigen

Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, können Sie eine Erstattung für Reisen beantragen, die direkt bei SAS gebucht wurden. Reichen Sie dazu eine Sterbeurkunde, einen Nachweis über Ihr Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person sowie Belege über die Kosten für eine alternative Rückreise oder Umbuchungskosten ein. Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte stattdessen an dieses.

Alle eingereichten Dokumente werden mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt.

Informationen zur Rückerstattung

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Informationen gelesen haben

Schritt 1 / 7

Wie Ihre Rückerstattung bearbeitet wird

Wir erstatten den Preis Ihres vollständig ungenutzten Tickets über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie beim Kauf verwendet haben.

Wenn Sie bereits einen Teil Ihres Tickets genutzt haben, haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf eine Erstattung, wenn Sie:

  • selbst eine alternative Beförderung für Ihre Rückreise organisiert haben oder

  • nach Antritt Ihrer Reise Umbuchungskosten bezahlt haben.

Wenn Sie aufgrund eines Todesfalls eine Erstattung beantragen: SAS erstattet den vollen Ticketpreis, wenn der Reisende ein naher Angehöriger der verstorbenen Person ist. Bei anderen Reisenden, die ihre Reise aufgrund eines Todesfalls stornieren, richtet sich die Erstattung nach den Tarifbedingungen des Tickets.

Zu den nahen Angehörigen zählen Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwäger und Schwägerinnen sowie Schwiegersöhne und Schwiegertöchter.

Abflug innerhalb von 7 Tagen

Wenn Ihr Abflug innerhalb der nächsten 7 Tage stattfindet, wenden Sie sich an den SAS-Kundenservice.