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Erstattung bei Tod von Familienangehörigen

Wenn ein unmittelbares Familienmitglied verstorben ist, können Sie eine Rückerstattung für Reisen beantragen, die direkt bei SAS gebucht wurden, indem Sie eine Sterbeurkunde und einen Nachweis über Ihr Verwandtschaftsverhältnis einreichen. Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an dieses.

Alle eingereichten Dokumente werden mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt.

Informationen zur Rückerstattung

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Informationen gelesen haben

Schritt 1 / 7

Wie Ihre Rückerstattung bearbeitet wird

Wir erstatten den Wert Ihrer vollständig ungenutzten Tickets mit der gleichen Zahlungsmethode, mit der Sie die Tickets gekauft haben. Teilweise genutzte Tickets können nur gemäß den Ticketbestimmungen erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass SAS die vollständige Rückerstattung nur an ein Mitglied der unmittelbaren Familie der verstorbenen Person zahlt. Für alle anderen Reisenden, die eine Reise aufgrund eines Todes storniert haben, werden Erstattungen gemäß den Tarifbestimmungen bearbeitet.

SAS betrachtet unmittelbare Familienangehörige als folgende Personen: Ehegatte, Lebensgefährte, Kind, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Bruder/Schwager und Schwiegersöhn/Töchter.

Abflug innerhalb von 7 Tagen

Wenn Ihr Abflug innerhalb der nächsten 7 Tage stattfindet, wenden Sie sich an den SAS-Kundenservice.