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Wir werden alles tun, um Ihre Reise so einfach, sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten, unabhängig von Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Besondere Unterstützung unterliegt der Verfügbarkeit. Sie müssen besondere Unterstützung mindestens 48 Stunden vor dem Flug beantragen. Der Service muss vor dem Abflug genehmigt werden, andernfalls können wir keine Unterstützung garantieren.
Für von SAS durchgeführte Flüge können Sie gleich nach Buchung besondere Unterstützung über Meine Buchung beantragen.
Verwenden Sie für Flüge, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, die folgenden Formulare:
Wenn Sie mit einem Begleittier zur emotionalen Unterstützung (ESAN) reisen, verwenden Sie das folgende Formular:
Informationen zu anderen gesundheitlichen Beschwerden finden Sie unter Gesundheitliche Beschwerden.
Bei bestimmten Arten von Behinderungen brauchen Sie möglicherweise Unterstützung am Flughafen. Um die von Ihnen benötigte Unterstützung sicherzustellen, füllen Sie bei Ticketbuchung bitte das entsprechende Antragsformular aus.
Folgende Situationen erfordern einen persönlichen Assistenten:
Ihr Assistent oder Betreuer ist dafür verantwortlich, sich beim Boarding und beim Verlassen des Flugzeugs um Ihren Komfort, Ihr Wohlergehen und um Ihre allgemeine Sicherheit während des Fluges zu kümmern und Ihnen im Fall einer Evakuierung Notfallunterstützung zu leisten. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und neben Ihnen sitzen.
Je nach Flugzeug gelten gegebenenfalls bestimmte Einschränkungen bezüglich der Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen können. Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen müssen wir manchmal das Flugzeug wechseln. Sollte dies bedeuteten, dass Sie nicht mit einer Hilfsvorrichtung oder einem sonstigen Ausrüstungsgegenstand reisen können, bieten wir Ihnen einen anderen Flug an.
Falls ein Treffpunkt mit Blick auf Ihre beantragten Assistenzleistungen vereinbart wurde, finden Sie sich bitte zwei Stunden vor Abflug dort ein. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, müssen Sie mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in-Schalter sein.
Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um während des Fluges für Ihren persönlichen Komfort zu sorgen. Unser Kabinenpersonal unterstützt Sie gern in vielerlei Weise. Hier finden Sie Informationen über Assistenzleistungen, die Sie bei einem Flug mit uns erwarten können:
Wir sind uns bewusst, dass einige unserer Kunden mit leichter oder versteckter Behinderung manchmal etwas mehr Hilfe benötigen.
Wenn Sie alleine reisen, müssen Sie in der Lage sein,
Um den bestmöglichen Service zu gewährleisten, müssen Sie den Kundenservice mindestens 48 Stunden vor Abflug kontaktieren.
Nachdem die von Ihnen beantragte Unterstützung genehmigt worden ist, können Sie unter Meine Buchungen gegen Gebühr einen Sitzplatz aussuchen. Dies ist bis zu 30 Stunden vor Abflug möglich.
Anderenfalls wiesen wir Ihnen beim Check-in am Flughafen kostenlos einen geeigneten Sitzplatz zu. Sie können auch bei dem ab 30 Stunden vor Abflug möglichen Online-Check-in einen auf die Art der von Ihnen benötigten Unterstützung abgestimmten Sitzplatz wählen.
Begleittiere zur emotionalen/psychischen Unterstützung unterstützen Menschen mit emotionalen, psychischen oder kognitiven Behinderungen. Tiere müssen kein spezielles Training durchlaufen haben, um reisen zu können. Als Tiere zur emotionalen Unterstützung sind nur Hunde zulässig.
Ausgebildete Assistenztiere und emotionale/psychische Begleittiere dürfen kostenlos in der Kabine reisen, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Benachrichtigung und Genehmigung erforderlich ist. Füllen Sie bitte daher das Formular nach Buchung so bald wie nur möglich aus.
Nur ein Begleittier zur emotionalen/psychischen Unterstützung pro Person.
Begleittiere zur emotionalen/psychischen Unterstützung dürfen nicht:
Falls Ihr Tier nicht in die zulässigen Bereiche passt, müssen Sie möglicherweise:
Tiere zur emotionalen Unterstützung bzw. psychischen Betreuung müssen dazu ausgebildet sein, sich in der Öffentlichkeit vorbildlich zu verhalten. Sie dürfen nicht in die Kabine reisen, wenn sie störendes Verhalten zeigen, das nicht in erfolgreicher Weise korrigiert oder kontrolliert werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Wird ein solches Verhalten während Ihrer Reise beobachtet und nicht korrigiert oder kontrolliert, wird das Tier als Haustier betrachtet und es gelten alle entsprechenden Anforderungen und anfallenden Gebühren.
Ausgebildete Assistenztiere wurden speziell für die lebensnotwendige Unterstützung von Menschen mit Behinderungen geschult, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Sie müssen in der Lage sein, während Ihrer gesamten Reise die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Sie können Schadenersatz für beschädigte oder verlorengegangene medizinische Hilfsmittel beantragen. Schadenersatz für beschädigte oder verloren gegangene medizinische Hilfsmittel wird in Einklang mit den allgemeinen Beförderungsbedingungen von SAS gewährt. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Schadenersatz für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände leisten.