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Wir setzen stets alles daran, Sie pünktlich zu Ihrem Ziel zu bringen. Für den Fall, dass sich Ihr Flug verspätet oder annulliert wird, werden wir unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen.
In solch angespannten Situationen ist es wichtig, dass Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und Rechte wissen und dass Ihnen bewusst ist, was SAS Ihnen bieten kann. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich die folgenden Informationen gut durchzulesen, um zu erfahren, ob Sie aufgrund eines verspäteten oder gestrichenen Fluges Anspruch auf Entschädigung haben.
Falls sich ein von SAS betriebener Flug verspätet oder annulliert wird, bemühen wir uns nach Kräften, Sie zu betreuen und auf dem Laufenden zu halten. Wir haben engagierte Teams, die rund um die Uhr im Einsatz sind, um Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel zu bringen.
Sie können die aktuellsten Informationen über Ihren Flug erhalten, indem Sie die Fluginformationsanzeigen am Flughafen überprüfen oder in der SAS App bzw. auf unserer Website nachsehen. Sie können unter Meine Buchungen auch Ihre Reiseroute überprüfen.
SAS deckt Kosten für Essen und alkoholfreie Getränke sowie zwei Telefongespräche während der Verspätung entsprechend ab. Abhängig von der Situation, stellt Ihnen das Bodenpersonal Essensgutscheine für Speisen und Getränken bereit, während Sie auf den Abflug Ihres Flugs warten. Falls Sie zusätzliche Kosten haben, die nicht durch Gutscheine abgedeckt sind, beachten Sie bitte, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Ausgaben zu begrenzen.
Sollte Ihr Flug storniert werden oder sich verspäten, haben Sie Anspruch auf das oben Genannte, sofern die Verspätung wie folgt andauert:
(a) zwei oder mehr Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km.
(b) drei oder mehr Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und allen anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
(c) vier oder mehr Stunden bei Flügen, die nicht unter (a) oder (b) fallen.
Falls Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird und Sie eine Unterkunft benötigen, unterstützt Sie das Bodenpersonal am Flughafen so gut wie möglich. Falls wir Ihnen keine Unterkunft vermitteln können, bitten wir Sie darum, ihre eigenen Vorbereitungen zu treffen. Wir werden Ihnen die Kosten eines Zimmers im mittleren Preisbereich in einem angemessenen Rahmen am gegenwärtigen Standort erstatten.
Wir werden Ihnen auch den Transport zwischen dem Hotel und dem Flughafen erstatten, wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wurde. Wir erstatten die Kosten für Tickets mit Flughafenzügen, Bussen oder lokalen U-Bahnen zum und vom Flughafen. Zusätzliche Kosten für Taxifahrten werden nur erstattet, wenn der oben genannte Transport nicht verfügbar ist. Ein Transport mit privaten Limousinen oder Ähnlichem wird nicht erstattet.
Falls Sie in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Verordnungen Anrecht auf eine Entschädigung haben, werden wir diese Entschädigung so schnell wie möglich anweisen. Da Drittparteien im Allgemeinen eine erhebliche Gebühr verlangen, um Ihnen in Bezug auf Ihre Ansprüche zu helfen, ist es für Sie sinnvoller, Ihre Forderung direkt an SAS zu richten.
SAS ist bestrebt, eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und die geltenden Vorschriften einzuhalten. Wenn Sie durch einen annullierten oder stark verspäteten Flug geschädigt wurden, ist die Grundvoraussetzung, dass Sie als Passagier Anspruch auf Entschädigung haben.
Falls eine Annullierung oder Verspätung allerdings durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird, die auch durch Ergreifen angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden können – wie Wetterbedingungen, Flughafen- oder Luftraumeinschränkungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks – haben Sie keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen innerhalb vorgegebener Zeiträume ein neuer Flug angeboten wird oder wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert wurden.
Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von den oben genannten Umständen eventuell immer noch Anspruch auf mit der Verspätung verbundene Leistungen haben (d. h., Ausgaben für Essen und Getränke am Flughafen während des Verspätungszeitraums).
Falls Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung und/oder Ihr Kreditkartenanbieter diese Kosten trägt.
Eine detaillierte Information zu Ihren Rechten finden Sie in EU261/2004