Stornierung bei Tod von Familienangehörigen
Ihr Verlust tut uns aufrichtig leid. Wir helfen Ihnen mit der Stornierung und Rückerstattung Ihrer Tickets.
Bei Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds können Sie eine direkt über SAS gebuchte Reise stornieren. Dazu müssen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde hochladen. Sie können nachfolgend Dokumente für sich selbst und für bis zu neun weitere Reisende übermitteln. Die Beziehung des/der Reisenden zu der verstorbenen Person muss bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass es ein offizielles, amtlich ausgestelltes Dokument sein muss.
Wenn Sie nicht alle in der Buchung enthaltenen Reisenden stornieren möchten, wenden Sie sich bitte an den SAS Customer Service.
Sollten Sie Ihr Ticket über ein Reisebüro gekauft haben, wenden Sie sich bitte zur Stornierung und Erstattung an dieses.
Ungenutzte Tickets werden mittels derselben Zahlungsmethode erstattet, die beim Erstkauf angewendet wurde.
Bitte beachten Sie, dass nur unmittelbare Familienmitglieder der verstorbenen Person eine vollständige Erstattung erhalten. Für Reisende ohne verwandtschaftliche Beziehung zu der verstorbenen Person gelten die Bedingungen für Stornierungen und Rückerstattungen des jeweiligen Tarifs. Für SAS gelten folgende Personen als unmittelbare Familienmitglieder: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegermutter/Schwiegervater, Schwager/Schwägerin und Schwiegersohn/Schwiegertochter.
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich an die in Ihrer Buchung angegebene E-Mail-Adresse antworten. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an den SAS Customer Service.
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