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Erstattung bei Tod von Familienangehörigen

Ihr Verlust tut uns aufrichtig leid. Wir helfen Ihnen mit der Stornierung Ihrer Reise und bei der Rückerstattung Ihrer Tickets. Um eine Erstattung zu erhalten, muss die Buchung vor dem Todesfall vorgenommen worden sein. Beim Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds können Sie eine direkt bei SAS gebuchte Reise stornieren, indem Sie die Sterbeurkunde hochladen. Falls Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich stattdessen bitte direkt an das Reisebüro. Außerdem müssen Sie uns einen offiziellen Nachweis vorlegen, aus dem die Beziehung zwischen Ihnen und der verstorbenen Person hervorgeht.  Zu Ihrer Information: SAS ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Unterlagen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Angaben zur Stornierung

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Haben Sie Ihre Reise über ein Reisebüro gebucht?


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Passagiere

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Buchungsdetails

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Kopie der Sterbeurkunde

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Anhänge:

Zum Fortfahren laden Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde und einen amtlichen Nachweis über Ihre verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person hoch.


Sie können nur Dateien mit den Formaten .jpg, .jpeg, .png und .pdf hochladen. Die maximale Dateigröße beträgt 5 MB.

Bitte laden Sie eine Sterbeurkunde hoch

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Kontaktinformationen

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Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wie SAS Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

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