Beschädigtes Gepäck
Wenn Sie bei der Ankunft feststellen, dass Ihr Check-in-Gepäck während des Transports beschädigt worden ist, sollten Sie es sofort am Flughafen melden und eine Schadensmeldung einreichen.
Beschädigtes Gepäck melden
Wenn Ihr Gepäck während Ihres Fluges beschädigt worden ist, müssen Sie es direkt dem Gepäckservice am Flughafen melden. Der Gepäckservice untersucht den Schaden und erstellt einen Schadensbericht, der als PIR bezeichnet wird und dokumentiert, dass das Gepäck beschädigt ist. Sie können wählen, ob Sie eine Ausfertigung des Berichts per E-Mail oder in Papierform erhalten möchten. Bitte bewahren Sie diesen Bericht auf, um bei uns nachher eine Entschädigung beantragen zu können.
Sollte der Schalter des Gepäckservices bei Ihrer Ankunft geschlossen oder nicht besetzt sein, fotografieren Sie für Ihre Reklamation bitte den Schaden und die Gepäckanhänger. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft zum Flughafen kommen müssen, um eine Schadensmeldung einzureichen.
SAS haftet nicht für bereits bestehende Schäden, einschließlich kleiner Risse, Kratzer und defekter Reißverschlüsse, weil Koffer überladen sind, oder für Verschleiß, der wegen der üblichen Nutzung des Gepäcks entstanden ist.
Wenn Sie den Schaden erst bei sich zuhause bemerken, müssen Sie möglicherweise innerhalb von sieben Tagen zum Flughafen zurückkehren, um einen Schadensbericht (PIR-Bericht) einzureichen. Wenden Sie sich für Unterstützung an den SAS Customer Service.
Entschädigung für beschädigtes Gepäck
Reparatur oder Ersatz eines Gepäckstücks
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Skandinavien haben und Ihr Gepäck während des Fluges beschädigt worden ist, können Sie es durch Samsonite Bagsupport reparieren oder umtauschen lassen. Sie müssen Ihr Gepäck spätestens sieben Tage nach Erhalt Ihres Gepäcks registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst eine Schadensmeldung (PIR-Meldung) am Flughafen vorgenommen haben müssen.
Wenn Ihr Gepäckstück nicht repariert oder ersetzt werden kann
Sie können auf unserer Website eine Entschädigung beantragen, wenn Ihr beschädigtes Gepäck unter die folgenden Kriterien fällt:
Wenn der Samsonite-Gepäckdienst beurteilt hat, dass das Gepäckstück nicht repariert oder durch ein neues ersetzt werden kann
Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb Skandinaviens
Weitere Informationen zur Haftung von SAS finden Sie in Artikel 17.2 unserer Beförderungsbedingungen